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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Sommergärten: Nun können auch Anträge im Internet gestellt werden

von Ilse Romahn

(10.04.2018) Sobald die Sonne sich regelmäßig blicken lässt und die Temperaturen etwas freundlicher werden, zieht es die Frankfurterinnen und Frankfurter in die Sommergärten.

Sommergarten auf dem Römerberg
Foto: Amt für Straßenbau und Erschließung Frankfurt
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Bisher mussten die Gewerbetreibenden einen schriftlichen Antrag persönlich, per Post, Fax oder per E-Mail beim städtischen Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) einreichen, damit sie ihre Tische und Stühle auf die Straßen und Plätze der Stadt stellen durften.

Ab sofort können sie ihren Antrag auch direkt im Internet auf der Seite http://www.frankfurt.de/sommergaerten stellen.

Waren draußen auszulegen, fällt ebenfalls unter die sogenannte gewerbliche Sondernutzung. Auch in diesen Fällen können Gewerbetreibende einen Antrag auf dem digitalen Weg einreichen. „Wir bieten eine weitere Dienstleistung für unsere Gewerbetreibenden an und erleichtern zugleich die Bearbeitung der Anträge“, erklärt Amtsleiterin Michaela Kraft. Das ASE arbeitet dabei eng mit der Stabsstelle E-Government zusammen. „Das neue Online-Antragsverfahren ist ein weiterer Schritt, um den Bürgerservice auszubauen und zugleich Prozesse in der städtischen Verwaltung effizienter zu gestalten“, bestätigt Ralf Sagroll, Leiter der Stabsstelle E-Government.

Um rund 1600 Sommergarten-Anträge jährlich kümmern sich die Sachbearbeitenden der Abteilung Sondernutzung vom Straßenraum im ASE. Über das digitale Antragsverfahren können die Daten nun direkt erfasst werden. Ein weiterer Vorteil für die Gewerbetreibenden: Für den Antrag erforderliche Dokumente lassen sich direkt hochladen. Die Benutzerführung des Programms ist dabei intuitiv und übersichtlich gestaltet. Der Genehmigungsbescheid wird nach der Bearbeitung direkt per E-Mail zugestellt. „Das spart Zeit, Portokosten und Papier. Mit dem neuen digitalen Angebot leisten wir einen Beitrag für die Umwelt“, so Amtsleiterin Kraft.

Der sogenannte Antrag auf Sondernutzung (gewerbliche Nutzung) wird im Online-Verfahren zunächst für bis zu einem Jahr gewährt. Im Laufe des Sommers wird das ASE seinen Service weiter ausbauen und erstmals die Möglichkeit einrichten, unbefristete Genehmigungen zu beantragen – das ist natürlich ebenfalls über das Internet möglich. Das ASE wird über die weitere Entwicklung frühzeitig informieren.

Die Gewerbetreibenden erhalten zum Online-Angebot ein separates Info-Schreiben.en | Seitenanfang