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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Schallschutz-Programm läuft weiter

Viele Fluglärm-Betroffene haben noch keine Ansprüche gestellt

von Ilse Romahn

(14.05.2018) Bis 2021 können fluglärmgeplagte Haus- und Wohnungseigentümer Geld für passiven Schallschutz beantragen. Das Programm nach dem Regionalfondsgesetz wurde auf Initiative der Frankfurter Umweltdezernentin Rosemarie Heilig um vier Jahre verlängert. Dennoch haben noch immer etwa 60 Prozent der Anspruchsberechtigten keinen Antrag gestellt.

„Offenbar denken einige, das Programm wäre Ende 2017 ausgelaufen. Es wäre schade, wenn Bürgerinnen und Bürger aus Unkenntnis auf das Geld verzichten würden“, sagte Heilig. Sie forderte die Betroffenen auf, ihren Anspruch geltend zu machen.

Nach dem Regionalfondsgesetz können Eigentümer – zusätzlich zu den Ansprüchen aus dem Bundes-Fluglärmgesetz – in der Tagschutzzone 1 des Frankfurter Flughafens Zuschüsse bis zu 4350 Euro beantragen. Konkret kann das Geld für Fenster, Klimaanlagen oder Belüftungsgeräte verwendet werden. Betroffen sind etwa 1500 Haushalte im Süden von Sachsenhausen und Niederrad.

Das Land hatte den Regionalfonds 2012 aufgelegt, er ergänzt die im Fluglärmgesetz geregelten Ansprüche auf passiven Schallschutz und Außenwohnbereichsentschädigung. Beide Programme enden Ende 2021.
Die Antragsformulare und detaillierte Infos sind beim Regierungspräsidium Darmstadt unter http://www.rp-darmstadt.hessen.de erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium unter 06151/123100, E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de

www.nachbar-flughafen.frankfurt.de.