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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Sarotti-Häuschen muss beseitigt werden: Stadt bereitet Übergabe des Rennbahn-Geländes an den DFB vor

von Ilse Romahn

(03.12.2018) In der Auseinandersetzung um die Räumung des Geländes der ehemaligen Rennbahn hat die Stadt Frankfurt am Main einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Laut einem am Freitag, 30. November, verkündeten Urteil des Landgerichts Frankfurt muss die Eigentümerin des sogenannten Sarotti-Häuschens den Holzpavillon beseitigen und das Grundstück herausgeben. Gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000 Euro ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Antrag auf Vollstreckungsschutz wurde abgelehnt.

„Wir freuen uns, dass das Gericht unseren Argumenten in vollem Umfang gefolgt ist“, sagte Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien. „Jetzt werden wir so schnell wie möglich eine Räumung des Grundstücks veranlassen, damit wir das Gelände dem Deutschen Fußball-Bund übergeben können. Das hätten wir gerne schon früher getan, doch mussten wir zunächst den Ausgang des Rechtsstreits abwarten.“ Das Sarotti-Häuschen war das letzte Hindernis, das der Übergabe des Areals im Weg stand. Für Sportdezernent Markus Frank ist das Urteil deshalb ein wichtiges Signal: „Der DFB kann jetzt sicher sein, dass er im nächsten Jahr mit dem Bau seiner Fußball-Akademie beginnen kann.“

Die Eigentümerin des Sarotti-Häuschens hatte sich auf einen noch bis 2024 laufenden Gestattungsvertrag berufen, wonach ihr die kostenlose Nutzung des Grundstücks erlaubt wurde. Doch dafür ist nach Einschätzung des Gerichts wegen der Kündigung des Mietvertrags über die Rennbahn durch die Stadt die Rechtsgrundlage entfallen.

Die Stadt hatte der Eigentümerin des Pavillons angeboten, den Rechtsstreit mit einem Vergleich zu beenden. Demnach wäre das Sarotti-Häuschen in den auf einem Teil der ehemaligen Rennbahn geplanten Bürgerpark versetzt und auf Kosten der Stadt restauriert worden. Darauf ist die Eigentümerin aber nicht eingegangen. (ffm)