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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Ryanair-Streik: Das müssen Passagiere nun beachten

von Ilse Romahn

(13.12.2017) Die deutsche Pilotengewerkschaft Cockpit hat die Ryanair-Piloten aktuell zum Streik aufgerufen. Auch in anderen Ländern haben sich Pilotengewerkschaften für Arbeitskämpfe mit dem irischen Billigflieger mobilisiert. Was Passagiere nun beachten müssen, erklärt Dirk Busse. Er ist Fluggastexperte des weltweit führenden Unternehmens für die Durchsetzung von Fluggastrechten, AirHelp (www.AirHelp.com).

“Ryanair droht der erste Pilotenstreik seiner Firmengeschichte. Aktuell rief  die Piloten-Gewerkschaft Cockpit zu Streiks an den deutschen Basen auf. Die Streiks sollen nicht während der Weihnachtszeit stattfinden. Flüge bis einschließlich 26. Dezember sollen wie geplant stattfinden. Dennoch sollten Ryanair-Passagiere die Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Einen Anspruch auf Entschädigungen gibt es nicht für Flüge, die aufgrund von Streiks ausfallen oder verspätet starten, Passagiere haben aber Anspruch auf eine Alternativbeförderung und unter Umständen auch auf die Erbringung von Betreuungsleistung und die Erstattung ihres Ticketpreises.”

“Streiks gelten zwar als außergewöhnliche Umstände, auf die die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben, dennoch sind die Airlines zu einer Beförderung ihrer Passagiere verpflichtet. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern.”

Flugausfälle und -verspätungen können zu einer finanziellen Entschädigung von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätung am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.