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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Ryanair hält sich besser an das Nachtflugverbot

von Ilse Romahn

(05.03.2018) Der anhaltend hohe Druck auf Ryanair, das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen einzuhalten, zeigt offensichtlich Wirkung. Nachdem im November und Dezember 2017 noch jeweils 35 verspätete Landungen von Ryanair nach 23 Uhr erfolgten, ging die Zahl der verspäteten Landungen im Januar auf 19 und jetzt im Februar auf 9 zurück.

„Die Zahl der verspäteten Landungen von Ryanair hat sich damit im Vergleich zum Ende des vergangenen Jahres um über zwei Drittel verringert“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Die Botschaft kam offenkundig an: Wer in Frankfurt starten und landen will, der hat sich an die geltenden Nachtflugregeln zu halten. Darauf werden wir auch weiterhin akribisch achten.“

„Die Botschaft kam offenkundig an: Wer in Frankfurt starten und landen will, der hat sich an die geltenden Nachtflugregeln zu halten. Darauf werden wir auch weiterhin akribisch achten“, so Tarek Al-Wazir.

Ryanair-Nachtflugstatistik:
Im Dezember sind 27 Prozent aller Ryanair-Anflüge, die nach 21:30 Uhr geplant waren, erst nach 23 Uhr gelandet. Im Januar ist dieser Anteil auf 15 Prozent gesunken, nachdem Ryanair auf Druck des Ministeriums einen erheblichen Teil der Flugpläne für späte Anflüge umgestellt hatte. Nach der erneuten Einbestellung von Ryanair ins Verkehrsministerium sank der Anteil im Februar auf nunmehr 8 Prozent. Das entspricht einer erneuten Halbierung innerhalb eines Monats. 

Insgesamt war Ryanair im Februar für 35% der verspäteten Landungen am Frankfurter Flughafen verantwortlich. Zum Vergleich: Im Januar waren es noch 70 Prozent. Der Anteil der Ryanair-Verspätungen entsprach damit im Februar erstmals in etwa dem Gesamtanteil, den Ryanair an allen spätabendlich geplanten Landungen hatte.

Al-Wazir: „Unser Ziel bleibt, dass die Zahl der verspäteten Landungen auf ein Minimum begrenzt wird. Allerdings sind bei Landungen – anders als bei verspäteten Starts – keine Einzelgenehmigungen nötig.“ Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom 18. Dezember 2007 lässt verspätete Landungen zwischen 23 und 0 h grundsätzlich zu, sofern sich die Verspätung nicht schon aus der Gestaltung des Flugplans ergibt.  

Ungeachtet dieser deutlichen Verbesserungen werden die Leiterin der Stabsstelle Fluglärmschutz sowie die Luftaufsicht im hessischen Verkehrsministerium die Situation weiter engmaschig beobachten und auswerten und erforderlichenfalls erneut intervenieren.