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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Richtig Abschleppen

ADAC Tipps für den sicheren Umgang mit Seil und Haken

von Ilse Romahn

(20.10.2017) Beim Abschleppen eines Autos können viele Fehler passieren. Der ADAC gibt Tipps für das richtige Abschleppen mit Seil und Haken.

Grundsätzlich gilt: Nur Fahrzeuge, die nicht mehr fahrbereit sind, dürfen abgeschleppt werden. Ist die Elektronik ausgefallen, muss ein professionelles Abschleppunternehmen beauftragt werden.

Zunächst muss die Pannenstelle gesichert werden, wenn das Fahrzeug auf der Autobahn steht oder den Straßenverkehr behindert.

Piero Scazzi, Technikexperte des ADAC Hessen-Thüringen, rät: „Wer ein Auto abschleppt, sollte nicht schneller als 50 km/h fahren. Denn bei Motorausfall arbeiten die Lenk- und Bremshilfe nicht und der Fahrer des Pannenautos braucht genügend Zeit, um zu reagieren.“

Diese weiteren Regeln gelten beim Abschleppen:

- Auf dem kürzesten Weg zum Zielort. Beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage und bei Dunkelheit die Beleuchtung einschalten.

- Abgeschleppt werden kann mit einem Seil oder einer festen Stange. Diese sind am jeweiligen Abschlepphaken der Fahrzeuge zu befestigen – keinesfalls diagonal! Seil oder Stange dürfen höchstens fünf Meter lang sein und müssen, z.B. mit einem roten Fähnchen, kenntlich gemacht werden. Das Seil muss während der Fahrt möglichst straff gehalten werden.

- Wer abschleppt, benötigt eine gültige Fahrerlaubnis. Der Lenker des defekten Fahrzeugs hingegen nicht, sollte aber hinsichtlich Körpergröße, Kraft und Erfahrung dazu geeignet sein, das Auto sicher zum Ziel zu lenken.

- Der Fahrer des Pannenfahrzeugs kuppelt immer aus. Bei Autos mit Automatikgetriebe, Hybrid- oder Elektrofahrzeugen sollten Besonderheiten in der Bedienungsanleitung beachtet werden.

Wichtig zu wissen: Das Abschleppen auf der Autobahn ist nur dann erlaubt, wenn die Panne auf der Autobahn passiert ist. Diese ist an der nächsten Ausfahrt sofort zu verlassen. Wer weiterfährt  muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Das Auffahren auf die Autobahn mit abzuschleppenden Fahrzeugen ist generell verboten.