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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Rücknahme des Geländes der ehemaligen Galopprennbahn rückt näher

von Ilse Romahn

(14.08.2017) „Wir rechnen damit, dass wir Anfang September den Herausgabeanspruch für das Gelände der ehemaligen Rennbahn durchsetzen können“, berichtet Liegenschaftsdezernent Jan Schneider und erklärt zum weiteren Verfahren, das sich nach der aktuellen Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) vom 27. Juli 2017 ergibt.

„Bei der Durchführung der Räumung gibt es einen hohen Protokollierungsaufwand. Alles muss schriftlich und auch mit Hilfe von Fotos dokumentiert werden. Das wird mehrere Stunden oder auch einen ganzen Tag dauern“, vermutet Stadtrat Jan Schneider. Der beauftragten Gerichtsvollzieherin liegen alle für die Vollstreckung erforderlichen Unterlagen vor: die vollstreckungsfähige Ausfertigung des OLG-Urteils und die Hinterlegungsbescheinigung für die Sicherheitsleistung. Die erforderliche Zustellung an die Rechtsanwälte der Gegenseite ist erfolgt und damit die Vollstreckung des Urteils vom 27. Juli 2017 formal eingeleitet. Direkt anschließend erfolgt jetzt die Zustellung an den Verein Frankfurter Rennklub (FRK) und die Terminbestimmung für den Räumungstermin.

Damit die Vollstreckung ungestört vonstattengehen kann, werden die nötigen Vorkehrungen getroffen. „Dass der Einsatz von Ordnungskräften erforderlich sein wird, wenn die Gerichtsvollzieherin ihren Auftrag ausführt und der Stadt Frankfurt am Main zu ihrem Recht verhilft, hoffen wir nicht“, sagt Stadtrat Markus Frank.

Wegen des im Gerichtsurteil zum Ausdruck gekommenen Vorwurfs der Sittenwidrigkeit wurde von der Stadt Frankfurt am Main ein Anwalt beauftragt, Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. „Dieser Vorwurf ist unbegründet und wird noch dazu vom Rennclub als Argument für die Anfechtung des Urteils angeführt. Dieses Bild müssen wir zurechtrücken. Die Entscheidung des OLG an sich wird von uns aber natürlich nicht in Frage gestellt oder gar angefochten, bestätigt sie doch unseren Anspruch auf Herausgabe des Geländes“, sagt Jan Schneider zum BGH-Verfahren.

Beim OLG selbst wurde zudem ein Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt. Im Urteil ist irrtümlich eine Miete in Höhe von 9000 Euro jährlich statt der tatsächlich zwischen Stadt und Hippodrom GmbH vereinbarten Nettomiete in Höhe von 36000 Euro festgestellt.

Die Aufhebung der noch gültigen Einstweiligen Verfügung gegen den Abriss der Tribüne aus der Vorinstanz wird derzeit vorbereitet und umgehend in die Wege geleitet, sobald die Stadt in Besitz gesetzt ist. Nachdem das OLG das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt hat, gibt es keinen Grund mehr, den Abriss zu verhindern. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Abrissauftrags.

Räumungsklagen gegen die Nutzer zweier von Dritten unrechtmäßig überlassener Wohnungen wurden eingereicht und eine einstweilige Verfügung gegen die unrechtmäßige Inbesitznahme eines Stalls beantragt. Hier hat ein ehemaliger Stallmieter, gegen den die Stadt Frankfurt bereits ein rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt hat, seine Pferde eingestellt. Er versucht auf diese Weise, die Vollstreckung des Räumungsurteils zu verzögern und die Rennbahn möglichst lange unrechtmäßig zu nutzen. Die Räumungsklage gegen einen noch auf der Rennbahn wohnenden Mieter ist in der zweiten Instanz anhängig, nachdem erstinstanzlich zugunsten der Stadt entschieden wurde. Mit einer Entscheidung ist im Herbst 2017 zu rechnen. Ein weiteres Räumungsverfahren ist gegen die gewerbliche Nutzung des sogenannten Quotenhauses anhängig.

„Auf dem desolaten Gelände wird künftig eine neue Nutzung stattfinden“, äußert sich Stadtrat Markus Frank zur Zukunft der ehemaligen Rennbahn. „Der Weg ist nun endlich frei für unsere Fußballakademie.“ Das Urteil habe dem Projekt des DFB in Frankfurt am Main einen kräftigen Schub gegeben. Die Stadt Frankfurt werde sich auch weiterhin für die sinnvolle Nutzung der Fläche engagieren, und hofft, „dass die Zeit der Verzögerungen durch die Pferdewettfreunde vorbei ist“, sagt der Sportdezernent.

Stadtrat Jan Schneider ergänzt: „Auch für alle auf Seiten der Stadt Beteiligten stellen die bisherigen vom FRK eingeleiteten Maßnahmen vom Bürgerentscheid, der sich gegen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung richtete, bis hin zu den vielfältigen Gerichtsverfahren, mit denen der Stadt unrechtmäßiges Handeln nachgewiesen werden sollten und sollen, eine hohe Bewährungsprobe dar. Hoffentlich können wir uns bald wieder gemeinsam mit dem DFB auf die positive Weiterentwicklung der Stadt durch die geplante Akademie am ehemaligen Standort der Rennbahn freuen.“