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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Probleme mit der Flugsicherung: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

von Ilse Romahn

(03.04.2019) Bei der Deutschen Flugsicherung sorgt ein Softwarefehler für Flugprobleme. Zahlreiche Flüge fallen aus oder starten verspätet. Betroffene Passagiere haben Recht auf Versorgungsleistungen, aber keine finanzielle Entschädigung.

Die andauernden Softwareprobleme bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) sorgen seit Wochenstart für Verspätungen und Flugausfälle. Welche Rechte betroffene Passagiere haben, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp (www.airhelp.com):

 “Die Softwareprobleme bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) sorgten dafür, dass allein am Montag in Frankfurt 68 Flüge gestrichen werden mussten. Es wird erwartet, dass die Probleme bis zum kommenden Donnerstag anhalten. Passagiere, die von Frankfurt aus reisen wollen, sollten daher unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen.

Betroffene Fluggäste haben unter Umständen Anspruch auf Versorgungsleistungen vor Ort: Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei E-Mails zu verschicken. Sollte die Wartezeit Mitternacht überschreiten, muss die Fluggesellschaft auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistungen bei den Unternehmen einzufordern.

Das Recht auf eine finanzielle Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung EG261/2004 haben die betroffenen Reisenden hingegen nicht. Da es sich hier um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, der nicht von den Fluggesellschaften ausgelöst wurde, müssen sie die Fluggäste nicht dafür entschädigen.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen
Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob sie aufgrund ihres verspäteten oder annullierten Fluges Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Dafür reicht es, das Bordticket mit dem App-internen Boarding Pass Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.