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Letzte Aktualisierung: 18.03.2024

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MTK warnt vor illegalem Handel mit Welpen

von Adolf Albus

(09.11.2017) Der Main-Taunus-Kreis warnt vor Handel mit illegal eingeführten Welpen. Wie Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilt, seien die jungen Hunde oft nicht gegen Tollwut geimpft oder auch schwer krank:

„Auf eine korrekte und legale Einfuhr zu achten, schont nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern ist auch ein Beitrag zum Tierschutz“, so die Veterinärdezernentin. Hunde sollten nur bei seriösen Händlern gekauft werden.

Vergangene Woche hatte die Polizei im Main-Taunus-Kreis einen Fall von mutmaßlich illegalem Welpenhandel aufgedeckt. Nach Angaben von Overdick waren auch dem Veterinäramt des Kreises Fälle bei diesem Händler und seinem Umfeld bekannt, bei denen im Internet Hundewelpen aus dem Ausland angeboten wurden. Der Kreis habe in dem Fall eng mit der Polizei zusammengearbeitet.

Wie das Veterinäramt erläutert, würden die meist viel zu jungen Tiere ohne gültige Tollwutschutzimpfung eingeführt, vornehmlich aus Osteuropa. Besonders häufig werde auf diese Weise mit den Rassen Malteser und Chihuahua gehandelt. Da die Tiere meist unter schlechten Bedingungen gehalten worden seien, seien sie mitunter schwer krank und müssten für hohe Kosten von Tierärzten behandelt werden. Zudem müssten sie ohne Tollwutimpfung in Quarantäne – so verbrächten sie einen maßgeblichen Teil ihres noch jungen Lebens ohne Kontakte zu Artgenossen, was sich n achteilig auf das Verhalten auswirke.

Generell müssen Welpen aus dem Ausland vor der Reise nach Deutschland mit einem Chip versehen und gegen Tollwut geimpft werden. Die Erstimpfung darf nach Angaben des Veterinäramtes erst im Alter von zwölf Wochen vorgenommen werden darf, und sie wirkt erst 21 Tage danach. Die Welpen müssten bei der Ankunft in Deutschland mindestens 15 Wochen alt sein. Impfung und Chipnummer müssen vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein. Verkauf und Vermittlung von Tieren aus dem Ausland benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis; der Verkäufer muss also eine entsprechende Genehmigung des Veterinäramtes vorzeigen können.

Jeder seriöse Züchter zeige gerne die Haltung und Unterbringung seiner Tiere, so Overdick. Das gelte auch für Tierheime. Seriöse Züchter hielten meist nur eine Rasse, und es gebe nicht viele Jungtiere – zudem würden sie zusammen mit ihrer Mutter gehalten. Die Tiere sollten zutraulich und nachweislich tierärztlich untersucht, gekennzeichnet und geimpft sein. „Fehlen ausreichende Informationen über Alter und Herkunft, ist Vorsicht geboten“, fasst die Dezernentin zusammen.

Weiterführende Informationen zum Thema gibt es beim Bundeslandwirtschaftsministeriums im Internet unter http://www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/_Texte/Illegaler-Welpenhandel.html. Fragen beantwortet auch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Main-Taunus-Kreises unter Tel. (06192)201-6191 oder E-Mail veterinaerwesen@mtk.org.