Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Werbung
Werbung

Mehr Selbstbedienung im Bürgeramt

von kus

(21.06.2017) Nach der erfolgreichen Testphase im Zentralen Bürgeramt forciert Stadtrat Jan Schneider die weitere Ausstattung der Frankfurter Bürgerämter mit Selbstbedienungsterminals. Hierzu hat der Dezernent für Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT nun das Bürgeramt beauftragt, zwei weitere Selbstbedienungsterminals bei der Bundesdruckerei zu bestellen.

Jan Schneider stellt neues Selbstbedienungsterminal für Personaldokumente im Zentralen Bürgeramt vor
Foto: Stadt Frankfurt am Main
***

Ausschlaggebend für diesen Schritt war vor allem das positive Feedback der Nutzer. „Neben Sachargumenten, wie einem zeitgemäßen E-Government, hat mich die gute Annahme des Selbstbedienungsterminals durch die Bürgerinnen und Bürger davon überzeugt, diesen Weg weiter auszubauen“, erläutert Stadtrat Schneider die Entscheidung.

Zunächst werden drei Selbstbedienungsterminals in den am meisten frequentierten Frankfurter Bürgerämtern aufgestellt: Am zentralen Standort in der Zeil 3 stehen den Bürgerinnen und Bürgern künftig zwei Selbstbedienungsterminals zur Verfügung. Ein weiteres Gerät kommt im Bürgeramt Höchst zum Einsatz.

„Damit sparen die Bürgerinnen und Bürger echte Zeit. Sie nutzen die Wartezeit effektiv am Terminal: Daten eingeben, Passfoto machen und fertig. So reduziert sich die Bearbeitungszeit am Bedienplatz, da alle Daten bereits im System digital zur Verfügung stehen“, fasst Stadtrat Schneider die Vorteile zusammen und ergänzt: „Auf das Mitbringen eines Passbildes kann also verzichtet werden.“

Die Gebühr für diesen Service beträgt inklusive des Passfotos für den Behördenantrag lediglich fünf Euro. Die Gebühr wird nur fällig, wenn der Vorgang am Bedienplatz auch mit den vorbereiteten Daten und dem Passfoto erfolgreich abgeschlossen wird. Es gibt also kein Risiko und keine Vorauskasse am Terminal.

Die zusätzlichen Selbstbedienungsterminals sollen in etwa zwei Monaten in den Bürgerämtern zur Verfügung stehen.