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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Magistrat beschließt Aufstellungsbeschluss für urbanes Quartier

Bebauungsplan für ehemaliges Mercedes-Areal an der Hanauer Landstraße

von Ilse Romahn

(06.11.2018) Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat beschlossen, für das Areal der früheren Mercedes-Niederlassung an der Hanauer Landstraße 121 bis 123 sowie dessen Nachbarliegenschaften im Ostend den Bebauungsplan Nr. 925 – Hanauer Landstraße/westlich Launhardtstraße – aufzustellen.

„Damit wollen wir auf rund 2,9 Hektar ein urbanes, gemischt genutztes Stadtquartier mit einem hohen Anteil an Wohnen, einer Kita und Gewerbe ermöglichen“, berichtet Planungsdezernent Mike Josef. „Neben Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und neuen Verkehrs- und Platzflächen zur besseren Durchwegung legen wir Wert auf die Aufenthaltsqualität. Großflächiger Einzelhandel aller Waren und Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden.“ Dem Aufstellungsbeschluss muss die Stadtverordnetenversammlung noch zustimmen.

„Der Standort der Mercedes-Niederlassung an der Hanauer Landstraße wurde bereits aufgegeben und das Grundstück mit dem Ziel der Entwicklung durch einen Investor gekauft. Vorgesehen ist, dass sich die gewerblichen Nutzungen vorwiegend zur Hanauer Landstraße orientieren, der Wohnanteil dagegen im Inneren des Blocks und zur Ferdinand-Happ-Straße hin angeordnet werden“, führt Planungsdezernent Josef aus. „Mit Blick auf den hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen möchten wir die kurzfristig absehbare Entwicklung des Geländes planerisch steuern und städtebaulich entwickeln. Über einen städtebaulichen Vertrag werden wir 30 Prozent der entstehenden Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau sowie eine Kindertageseinrichtung sichern.“

Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 900 – Hanauer Landstraße – westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße – wird hierfür an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 925 angepasst und in zwei Plangebiete aufgeteilt. Denn die Zielsetzungen des neuen Bauungsplans Nr. 925 sind kurzfristig umsetzbar, eine Gesamtentwicklung ist aber lediglich langfristig absehbar, da die Flächen südlich der Mayfarthstraße aktuell aufgrund laufender Pachtverträge der Hafenbetriebe nicht zur Disposition stehen. (ffm)