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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Leitung des Rheingau Musik Festivals enttäuscht über richterliche Entscheidung

„Schade, dass erfundenen und bewusst ruf- und geschäftsschädigenden Aussagen nicht ein Riegel vorgeschoben wird.“

von Ilse Romahn

(18.04.2017) Auf großes Bedauern ist die Ablehnung der Klage des Rheingau Musik Festivals gegen Behauptungen der Initiative gegen Fluglärm Mainz e. V. durch einen Richter am Landgericht Mainz bei der Leitung des Festivals gestoßen. Die Initiative hatte im vergangenen Jahr in einem Schreiben an Künstler und deren Agenturen u. a. behauptet, im Kloster Eberbach, im Schloss Johannisberg oder dem Wiesbadener Kurhaus müsse bei Konzerten durch Fluglärm mit erheblichen Störungen gerechnet werden.

Das Festival hatte gehofft, dass der Mainzer Bürgerinitiative Aussagen dieser Art vom Gericht untersagt werden, da die angeschriebenen Künstler durch die Briefe massiv verunsichert würden, diese ihre Konzerte und ihr Image in Gefahr sähen. „Bei allem Respekt vor der richterlichen Entscheidung und der Meinungsfreiheit finden wir es sehr schade, dass solch offensichtlich frei erfundenen und bewusst ruf- und geschäftsschädigenden Aussagen nicht der Riegel vorgeschoben wird“, zeigte sich der Intendant und Geschäftsführer des Rheingau Musik Festivals, Michael Herrmann, tief enttäuscht und fügte hinzu: „Die richterliche Entscheidung ändert nichts daran, dass Störungen im Kloster Eberbach, im Schloss Johannisberg oder im Wiesbadener Kurhaus völlig ausgeschlossen sind.“ Es sei schade, dass der Bürgerinitiative, die dem Festival mit ihrem Vorgehen Schaden zufüge, kein Einhalt geboten werde.

Ebenso falsch sei nämlich auch die von der Bürgerinitiative aufgestellte Behauptung, dass es „auf alle Fälle möglich“ sei, für die Zeit eines Konzertes Flugrouten zu verlegen. „Natürlich werden für unsere Konzerte keine Flugrouten verlegt. Vor 25 Jahren ist das ein einziges Mal geschehen“, erklärte Festival-Intendant und ergänzte: „Warum auch, unsere Veranstaltungen können auch so bestens genossen werden!“

Ob das Rheingau Musik Festival gegen das Urteil des Landgerichts Mainz Berufung einlegen wird, ließ Herrmann offen: „Wir werden jetzt in Ruhe prüfen, wie wir mit dieser – für uns enttäuschenden und unverständlichen – Entscheidung umgehen.“