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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Leben mit Behinderung in Schwalbach

von Schwalbacher Zeitung - www.schwalbacher-zeitung.de

(22.03.2019) Für Rollstuhlfahrer bietet die Stadt Schwalbach in Kooperation mit einem Behindertenfahrdienst vergünstigte Fahrten in einem rollstuhlgerechten Fahrzeug an.

Um diesen Fahrdienst zu nutzen, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: Der erste Wohnsitz des behinderten Menschen ist in Schwalbach und er besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). Schließlich muss durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden, dass die betroffene Person ständig auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Wer nun Fragen zum Behindertenfahrdienst hat, kann sich an das Sozialamt im Rathaus an Robert Kiauka unter der Telefonnummer (06196)804-148, oder Brigitte Wegner unter der Telefonnummer (06196)804-146 wenden. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Ein ärztliches Attest sowie ein aktuelles Foto sind beizufügen und der Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Das Sozialamt stellt dann den Berechtigungsausweis sowie 50 Fahrscheine pro Jahr aus.

Der Behindertenfahrdienst darf nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden und dient nicht für Krankenfahrten, beispielsweise für Krankenhaus- oder Arztbesuche. Die Kosten der Eigenbeteiligung sind gestaffelt nach der Entfernung.

Der Arbeitskreis Behindertenarbeit in Schwalbach und die Behinderten-Selbsthilfe möchten in loser Folge über Themen informieren, die für behinderte Menschen bedeutsam sind. Sie möchten darauf aufmerksam machen, welche Vergünstigungen in Zusammenarbeit mit der Stadt für Menschen mit einer Behinderung bisher erreicht wurden und wie diese bei der Stadtverwaltung beantragt werden können.