Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

Werbung
Werbung

Kriftels Schiedsmann Manfred Neumann erhielt den Landesehrenbrief

von Adolf Albus

(19.11.2018) Aus Hofheim, Eppstein, Sulzbach, Liederbach und Kriftel kamen die diesmaligen fünf Geehrten für den Ehrenbrief des Landes Hessen. Landrat Michael Cyriax überreichte ihnen bei einer Feierstunde im Landratsamt diese Auszeichnung.

Die Geehrten Herbert Füller, Dr. Ruth Mühlhaus mit Enkelin, Juliane Rödl, Manfred Neumann und Daniela Verges (v. l.) mit Landrat Michael Cyriax (3. v. li.).
Foto: Gemeinde Kriftel
***

„Die Förderung des Ehrenamtes ist mit großer Mehrheit in die Hessische Verfassung aufgenommen worden. Bei uns im Kreis genießt es seit jeher außerordentlichen Respekt und besondere Unterstützung“, so Cyriax.

Bürgermeister Christian Seitz und der Erste Beigeordnete, Franz Jirasek, gratulierten dem Krifteler Manfred Neumann zur besonderen Ehrung. Neumann hat einen festen Platz im Krifteler Rathaus inne. Seit zwölf Jahren sorgt er als Schiedsmann für außergerichtliche Schlichtungen – und berät all diejenigen, die sich mit ihren Nachbarn streiten und allein zu keiner Lösung oder Einigung kommen. In der wöchentlichen Sprechstunde werden im offenen Gespräch Probleme angesprochen und konstruktiv nach Lösungen gesucht. Der Bauingenieur (73) hatte sich vor zwölf Jahren auf einen Aufruf der Gemeinde für das Amt gemeldet, um auch nach der Pensionierung „etwas zu tun zu haben und sozial eingebunden zu bleiben“.

Franz Jirasek betont: „Schiedsleute helfen dabei, die Gemeinde und auch die Gerichte zu entlasten.“ Es sei nicht selbstverständlich, über so viele Jahre ehrenamtlich Zeit für die wöchentlichen Sprechstunden, für Extratermine und Weiterbildungen zu investieren. Um über Neuerungen in der Gesetzgebung auf dem neuesten Stand zu bleiben, werden Schiedsleute regelmäßig vom Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen geschult.

Das Schiedsamt im Krifteler Rat- und Bürgerhaus öffnet jeden Donnerstag von 17 bis 18 Uhr (Zimmer 2).