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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Kriftel verwendet seit 20 Jahren keine Herbizide im öffentlichen Grün

von Adolf Albus

(07.12.2018) Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 30. August 2018 den Antrag der Fraktion GRÜNE zum Thema „Einsatz von Glyphosat bei der Pflege öffentlicher Flächen“ angenommen.

Damit wurde der Gemeindevorstand beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob bei der Pflege des öffentlichen Grüns in Kriftel Glyphosat oder andere Herbizide eingesetzt werden. Des Weiteren sollte geprüft werden, inwieweit ein Verbot von Glyphosat in der Landwirtschaft möglich ist.

Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek legte jetzt in den Ausschüssen den Bericht des Gemeindevorstandes über den Einsatz von Glyphosat bei der Pflege öffentlicher Flächen vor. „Die Gemeinde verzichtet bereits seit etwa 20 Jahren freiwillig auf den Einsatz und damit die Benutzung von Herbiziden“, betont Jirasek. In Kriftel werden unerwünschte Kräuter und Gräser auf Wegen und Plätzen durch den Bauhof auf mechanische Art beseitigt. Auch externe Firmen, die mit der Grünflächenpflege in Kriftel beauftragt sind, werden vertraglich verpflichtet, keine Herbizide einzusetzen.

 

Ministerium hat Glyphosat-Einsatz weitgehend ausgeschlossen

Bereits 2015 hat das Hessische Umweltministerium mit einem Erlass an den Pflanzenschutzdienst des Landes die Anwendung von Glyphosat im öffentlichen Raum weitgehend ausgeschlossen, heißt es in dem Bericht. Demnach ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, wie zum Beispiel auf gepflasterten und anderweitig befestigten Wegen und Plätzen – unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche handelt – grundsätzlich verboten (§ 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz; PflSchG).

Der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf Wegen, Plätzen und sonstigem Nichtkulturland ist in Hessen mit Wirkung vom 1. Juli 2015 nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Außerdem ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Kinderspielplätzen und Kindergartengelände in Hessen grundsätzlich nicht zulässig. „Der Gemeindevorstand hat keine Ausnahmegenehmigung beantragt und hat es auch in der Zukunft nicht vor“, so der Erste Beigeordnete.

 

Landwirtschaft: Kontrolle ist aufwendig

Auf den Landwirtschaftsflächen, die von landwirtschaftlichen Betrieben des Landes Hessen bewirtschaftet werden, gilt bereits ein Glyphosatverbot. Es besteht die Möglichkeit, bei Wiederverpachtungen von gemeindeeigenen Landwirtschafts- oder Obstanbauflächen den Glyphosatverzicht zum Bestandsteil des Pachtvertrages zu erklären. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass eine wirksame Kontrolle der Einhaltung dieses Verzichtes mit erheblichen Aufwendungen (regelmäßige Bodenuntersuchungen, Gutachten) verbunden ist. Jirasek: „Der Gemeindevorstand geht davon aus, dass Landwirte und Obstbauern von sich aus den Einsatz von Herbiziden auf das unumgängliche Maß reduzieren. Ein entsprechender Hinweis, möglichst auf den Einsatz von Herbiziden zu verzichten, wird allerdings künftig in Pachtverträgen aufgenommen.“ In der konventionellen Landwirtschaft hingegen sei der Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel ohne Genehmigung erlaubt. „Daher kann die Gemeinde für Flächen, die im Privatbesitz sind, kein Verbot aussprechen“, so der Erste Beigeordnete. Er betonte jedoch, dass die Gemeinde - insbesondere durch Gespräche mit den Landwirten und Obstbauern - auf Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ohne den Einsatz von Glyphosat hinweisen werde. Des Weiteren können sich Landwirte auf nichtstaatlichen Arealen im Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) über alternative Methoden beraten lassen.