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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Kommunale Familie und das Land gewinnen vor dem Staatsgerichtshof

von Helmut Poppe

(18.01.2019) Die Solidarität wird gestärkt: Hessens reiche Kommunen haben mit ihren Klagen gegen ihre weniger privilegierte Kommunale Familie keinen Erfolg.

KFA 2016
Foto: Hessisches Ministerium der Finanzen
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"Hessens höchstes Gericht stärkt die Solidarität im Land. Das ist ein gutes Ergebnis für Hessen und für seine Kommunale Familie. Ich finde es richtig, dass reiche Kommunen ärmere Orte unterstützen. Der Staatsgerichtshof sieht das auch so. Wir haben bei der Solidaritätsumlage, die reiche Kommunen zugunsten der restlichen Kommunalen Familie zahlen müssen, darauf geachtet, dass die Reichen wohlhabend bleiben, auch nachdem sie ihren Beitrag zur interkommunalen Solidarität geleistet haben. Das ist Solidarität mit Augenmaß, die wir nun auch in Zukunft von den Kommunen, denen es finanziell besonders gut geht, verfassungsrechtlich garantiert erwarten dürfen“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden nach dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zu den kommunalen Grundrechtsklagen von 18 Städten und Gemeinden.

„Das Urteil ist gut für den Zusammenhalt, es ist gut fürs Land und es ist gut für die 426 von 444 Kommunen, die den Kommunalen Finanzausgleich nicht beklagt haben. Aber auch die 18 reichen Kommunen, die mit ihren Grundrechtsklagen nun keinen Erfolg hatten, zählen dadurch für mich nicht zu den Verlierern. Es war ihr gutes Recht, die grundlegende Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs gerichtlich prüfen zu lassen. Nun haben sie Klarheit“, sagte Schäfer.

„Es hat sich ausgezahlt, dass wir bei der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs das so genannte Alsfeld-Urteil des Staatsgerichtshofs, das 2013 Auslöser für die Neuordnung war, wie eine Bedienungsanleitung neben uns gelegt haben. Das Einfordern interkommunaler Solidarität war dort bereits angelegt“, erklärte der Finanzminister. „Der Staatsgerichtshof hat uns zudem Ermessensspielräume zugebilligt, die wir konsequent für die Kommunen genutzt haben. Davon profitiert auch die Stadt Frankfurt. Sie hat bundesweit unter den Großstädten die höchsten eigenen Steuereinnahmen pro Kopf und erhält dennoch Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes. Um ihrer besonderen Funktion als größter Stadt Hessens gerecht zu werden, haben wir eigens einen Metropolzuschlag eingeführt, selbst wenn sich der Mehrbedarf Frankfurts nicht statistisch belegen lässt. Auch dieses Vorgehen hat das Gericht heute bestätigt. Frankfurt selbst war es ja trotz hochkarätiger Unterstützung im Verfahren nicht gelungen, den vorgetragenen eigenen Mehrbedarf zu belegen. Am Ende kann der Oberbürgermeister froh sein, dass er seiner Stadt mit der von ihm forcierten Klage nicht noch geschadet hat. Schließlich hätte das Gericht den Metropolzuschlag auch kassieren können. Es gibt eben gute Gründe, warum die Kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Land und den Regierungsfraktionen bei der Neuregelung von einem vertretbaren Kompromiss gesprochen und darauf verzichtet haben, ihren Mitgliedern eine Klage gegen den KFA zu empfehlen. Da hätte mancher wohl besser zuhören sollen.“

„Mit dem heutigen Urteil ist die Arbeit der vergangenen Jahre am Kommunalen Finanzausgleich grundsätzlich bestätigt worden – sie ist damit aber nicht zu Ende“, sagte Finanzminister Schäfer. „Wir hatten von Anfang an eine Evaluation vereinbart. Diese Überprüfung wird im bewährten partnerschaftlichen Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Dabei wollen wir, wo nötig, Vereinfachungen und Verbesserungen vornehmen. Im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode wurde zudem vereinbart, dass wir Erkenntnisse aus der Arbeit der überörtlichen Prüfung des Rechnungshofes mit einbeziehen. Außerdem wollen wir Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich finanzielle Anreize bieten, sich der Verantwortung zur Ausweisung von Wohnbauflächen zu stellen.“

Für 2016, das erste Jahr des neugeordneten Finanzausgleichs, war eine Vergleichsrechnung möglich. Demnach haben 84 Prozent der damals 447 hessischen Kommunen durch die Neuregelung gewonnen, bei 8 Prozent ergab sich keine Veränderung. Lediglich weitere 8 Prozent der hessischen Kommunen erhielten durch den KFA2016 weniger als ihnen die alte Rechtslage gebracht hätte. Dabei handelt es sich insbesondere um die abundanten Städte und Gemeinden, also jene Kommunen, die sich durch eine überdurchschnittliche Steuerkraft auszeichnen.

Ende Oktober vergangenen Jahres sind allen mittlerweile 444 Kommunen in Hessen die Planungsdaten für den KFA2019 zugegangen. Das Gesamtvolumen des KFA steigt auf ein neues Rekordhoch und übertrifft mit über 5,2 Milliarden Euro erstmals die 5-Milliarden-Grenze.