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Letzte Aktualisierung: 17.04.2024

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Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich Museumsuferfest, IAA und Buchmesse?

von Ilse Romahn

(14.07.2017) Statement von Stadtrat Markus Frank zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Museumsuferfestes, der IAA und der Buchmesse

Wieder einmal wurde durch Rechtsprechung der Rahmen, in dem verkaufsoffene Sonntage stattfinden können, enger gesetzt. Nachdem die Stadt Frankfurt am Main in der entsprechenden Allgemeinverfügungen auf die Besucherzahlen, die zum Beispiel beim Museumsuferfest regelmäßig erwartet werden, abgestellt hat, erwartet das Gericht nunmehr eine Einschätzung in Form einer differenzierten Prognose, welcher Anteil der Besucher nur zum Fest geht und welcher Anteil der Besucher nur zum Einkaufen wegen der Ladenöffnung geht. Eine solche Prognose steht, wenn man sie qualitätvoll analog Wahlprognosen durch ein Institut machen lässt, in keinem Verhältnis zum Sinn der Ladenöffnungsmöglichkeit anlässlich Feste und Messen. Es sei ja gerade intendiert, anlässlich von Messen und Festen diesen Besuchern zusätzliche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung anzubieten. Inwieweit das geklappt hat, könne man allenfalls erst nach einem Verkaufsoffenen Sonntag durch eine Kundenbefragung feststellen.

Wie absurd das Ganze ist, lässt sich dadurch darstellen, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt bei einem früheren Urteil, bei den viel kleineren Messen „Paperworld“, „Christmasworld“ und „Creative World“ schon einen geringeren Besucherstrom als die 1,8 Millionen erwarteten Besucher zum Museumsuferfest als ausreichend für eine Sonntagsöffnung bewertet hat. Im damaligen Beschluss hieß es: \"Immerhin repräsentieren 800000 Personen, die zusätzlich in die Stadt strömen, eine Stadt von der Größe Gießens … Ein solcher Besucherstrom kann auch in Frankfurt am Main nicht als unbeachtlich angesehen werden…..“

Wenn das Gericht außerdem hinsichtlich der räumlichen Abgrenzung bestreitet, dass auch in den Seitenstraßen oberhalb der Zeil zum Beispiel sich Besucher des Museumsuferfestes aufhalten würden, so geht das an der Realität vorbei. Im Gegenteil, es ist naheliegend, dass auch im erweiterten Innenstadtbereich Besucher des Museumsuferfestes die Gelegenheit des Einkaufens am Sonntag nutzen, denn schon allein durch die zentrale Verkehrsanbindung wird der Weg vieler Besucher über diese Seitenstraßen und die Zeil kommen.

Stadtrat Markus Frank kündigt daher an, Beschwerde gegen das Urteil einlegen zu wollen. Es wäre schon allein im Sinne der Rechtssicherheit fahrlässig, die gegebenen Rechtsmittel nicht voll auszuschöpfen. Wenn es in Frankfurt nicht gelänge, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, dann sei das ein trauriges Signal für den Einzelhandel, der sich gegen viele Internetanbieter, die an 365 Tagen rund um die Uhr geöffnet haben, behaupten muss. Stadtrat Frank wünscht sich, dass sich Verdi auch im Interesse seiner Mitglieder vielmehr für die Stärkung dieser Branche im Wettbewerbskampf gegen diese Online-Dienste einsetzt und sich für die Attraktivität der Einkaufsstadt Frankfurt am Main und der Lebensqualität der Stadt positiv engagiert und sich aus der Rolle des Verhinderers verabschiedet.

Er richtet aber auch die erneute Aufforderung an das Land, das Gesetz, das 4 verkaufsoffene Sonntage vorsieht, so zu präzisieren, dass die Rahmenbedingungen dafür eben nicht durch die Gerichte immer weiter eingegrenzt werden.