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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Jahresmeldung zur Sozialversicherung wichtig für Rentenhöhe

von Adolf Albus

(28.04.2017) Diesen Brief sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauer ansehen: Bis zum 30. April erhalten sie von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Jahr 2016. Die Jahresmeldung ist der Nachweis über den Bruttoverdienst im Vorjahr und enthält wichtige Daten, aus denen die spätere Rente berechnet wird.

Fehler in der Jahresmeldung können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen empfiehlt deshalb, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen. Wichtig ist vor allem die korrekte Angabe des Bruttoverdienstes, da die spätere Rente nach dem gemeldeten Arbeitsentgelt berechnet wird. Auch Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer und Beschäftigungsdauer sollte der Arbeitnehmer kontrollieren. Unstimmigkeiten müssen unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit die Angaben berichtigt werden können. Mit der Jahresmeldung erhält der Arbeitnehmer die Bestätigung, dass alle für die Rentenberechnung wichtigen Daten über die Einzugsstelle an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet wurden. Die Jahresmeldung sollte deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.

Weitere Auskünfte zur Jahresmeldung erteilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen am kostenlosen Servicetelefon unter (0800)1000 480 12 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.