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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Hundehalter tragen Kosten für die Entfernung von Hundehaufen

Aktuelles Urteil vom Berliner Landgericht

von Adolf Albus

(21.07.2017) Wie die Stadt Bad Soden am taunus mitteilt, sindHundehalter nicht nur für ihre Tiere verantwortlich, sondern - auch für deren Hinterlassenschaften. Wer seinen Hund frei laufen lässt, nimmt in Kauf, dass das Tier seine Notdurft auf fremden Grundstücken verrichtet.

 Im Zweifel muss der Halter für die Beseitigung der Hinterlassenschaft aufkommen. Das hat jetzt das Landgericht Berlin in einem Urteil (Az.: 35 O 251 / 16) bestätigt.


In dem verhandelten Fall hatte ein ehemaliger Mieter seine Hunde im Abstand weniger Tage zwei Mal nicht angeleint auf der Grünfläche seiner früheren Wohnanlage herumlaufen lassen. Auch hatte er Hundehaare aus seinem Auto auf der Grundstücksfläche entsorgt. Die Grundstückseigentümerin forderte den Mann auf, dies zu unterlassen. Darüber hinaus sollte der Hundehalter die Aufwendungen für die Beseitigung der Hundehaufen übernehmen.


Die Richter am Landgericht Berlin gaben der Eigentümerin Recht und untersagten dem Mann, auf dem Grundstück seine Hunde unangeleint herumlaufen zu lassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000,00 € verhängt.

Auch in Bad Soden am Taunus müssen die Hinterlassenschaften der Hunde beseitigt werden. Hierfür stehen an vielen Stellen im Stadtgebiet grüne Tütenspender bereit, die seinerzeit vom Verein „Wir für Bad Soden“ finanziert worden
waren. Die Mehrheit der Bad Sodener Hundehalter verhält sich diesbezüglich überaus vorbildlich – leider gibt es aber auch unter ihnen immer wieder „schwarze Schafe“, die sich für die Beseitigung der Hundehaufen ihres Vierbeiners nicht zuständig fühlen.