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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Hofheims Bürger können am Lärmaktionsplan Schiene und Verkehr mitwirken

von Adolf Albus

(22.11.2017) Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt zum Teilplan Straßenverkehr und Ballungsräume ist gestartet.

Der Teilplan umfasst den Straßenverkehrslärm sowie zusätzlich in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden den Lärm, der von Eisenbahnen, Stadtbahnen und Straßenbahnen sowie von Industrieanlagen ausgeht.

Bürgerinnen und Bürger können, ebenso wie Kommunen und Träger öffentlicher Belange, im Rahmen dieser ersten Öffentlichkeitsbeteiligung an der Entwicklung der Lärmaktionspläne mitwirken. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können unter http://laerm.hessen.de als auch unter http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de eingesehen werden. Alle verfügbaren hessischen Straßen werden zudem erstmals in der PLUS-Kartierung berücksichtigt und bis zu deutlich niedrigeren Pegeln kartiert Für große Teile Südhessens liegt diese Karte bereits vor.

Die Anregungen und Vorschläge können sich darauf beziehen, wie Lärm in der Umgebung der kartierten Lärmquellen als auch an nicht lärmkartierten Straßen vermindert werden könnte. Außerdem kann auf ruhige Gebiete wie Parks oder Naherholungsgebiete hingewiesen werden, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Die Anregungen und Vorschläge können bis zum 31. Januar 2018 auf der Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien https://www.beteiligung-lap-hessen.de/ eingegeben werden. Alternativ können sie auch per Post an das Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3, 64278 Darmstadt geschickt werden. Weiterhin können sie auch rechtzeitig vor dem 31. Januar bei der Stadtverwaltung Hofheim abgegeben werden, die sie dann an das Regierungspräsidium weiterleitet.

Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden zusammen mit den Beurteilungen der Fachbehörden in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch hier besteht noch einmal die Möglichkeit der Stellungnahme bevor der endgültige Plan in Kraft tritt.