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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Heilig kritisiert das BGH-Urteil dass Frauen nicht als Kundin angesprochen werden

von Adolf Albus

(15.03.2018) Als „frauenfeindlich“ bezeichnet Frankfurts grüne Frauendezernentin Rosemarie Heilig die Entscheidung der Richterinnen und Richter des BGH.

„Offenbar fürchten sie mehr die technischen Herausforderungen als den Verlust von Kundinnen, wenn Formulare – nicht nur bei den Sparkassen – sondern auch in anderen Vertragswerken geändert werden müssten.“ Sie sei selbst Kundin der Sparkasse, so Heilig. „Vielleicht wollen die mich ja auch loswerden?“ Mit dem Argument, das generische Maskulinum benachteilige Frauen nicht, bewege sich der BGH auf äußerst dünnem Eis, so Heilig. In der Regel werde dieser nämlich nur benutzt, wenn eine gleichgeschlechtliche Gruppe angesprochen wird. „Als Frauendezernentin der Stadt Frankfurt“, sagt Heilig „ist es für mich und meine Kolleginnen und Kollegen seit langem selbstverständlich, Frauen in Briefen und Reden direkt anzusprechen, wenn es ausschließlich oder auch um sie geht.“

Mit dem Urteil, so Frankfurts Frauendezernentin, zeige sich der BGH außerdem rückwärtsgewandt und realitätsfern. „Glücklicherweise können Frauen inzwischen – auch ohne Erlaubnis von Ehemännern und Vätern - selbst Verträge abschließen und Konten eröffnen. Der BGH hat mit seinem Urteil aber eine Chance vertan, endlich der rechtmäßigen Forderung von Frauen zu entsprechen, das auch sichtbar zu machen.“