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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Gutes Signal für die Platensiedlung: Amtsgericht Frankfurt bestätigt Rechtmäßigkeit der Wohnungskündigung der ABG

von Ilse Romahn

(11.02.2019) Sicherheitsdezernent Markus Frank begrüßt das jüngste Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main, wonach Vermieter berechtigt sind, ein Mietverhältnis zu kündigen, wenn Indizien vorliegen, dass in der Wohnung Handel mit Rauschgift getrieben wird.

„Eine Wohnung darf nicht Tatmittel werden“, so der Stadtrat. „Insofern ist es richtig, eine Wohnung, die als Handelsplattform oder Produktionsstätte für Rauschgift genutzt wird, rechtmäßig kündigen zu können. Die ABG Frankfurt gibt sich große Mühe, sozialen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, aber sie ist auch in der Pflicht, ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen“.

Dass der Geschäftsführer der ABG zum Mittel der Kündigung gegriffen habe, um das Sicherheitsgefühl in der Platensiedlung wiederherzustellen, sei ein mutiger Schritt gewesen. „Durch das Gerichtsurteil werden nun auch andere Vermieter bestätigt, dass ein solches Vorgehen rechtmäßig ist. Insofern ist das Handeln der ABG beispielgebend für weitere Vermieter“, stellt der Sicherheitsdezernent fest und ist erfreut über das gute Signal für die Bewohner der Platensiedlung, sich hier künftig wieder sicherer fühlen zu können. (ffm)