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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Grund- und Hundesteuer wird in Flörsheim fällig

von Adolf Albus

(08.08.2017) Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass am 15. August die Grund- und Hundesteuer für das dritte Quartal 2017 fällig wird.

Der Zahlungstermin ist pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.

Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.


Die Stadt Flörsheim am Main verzichtet dieses Jahr auf das Versenden von Grund- und Hundesteuerbescheiden, da sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.