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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Großes Bürgerinteresse am neuen Bebauungsplan Nr. 28 "Dachberg"

von Adolf Albus

(19.08.2019) Anwohner nutzten Bürgerinformationsveranstaltung, um Fragen zu stellen und ihre Interessen zu formulieren. Der Mehrzweckraum der Hasselgrundhalle platzte am vergangenen Mittwochabend fast aus allen Nähten.

Der Grund: Die Verwaltung hatte zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Bebauungsplan Nr. 28 – Dachberg“ eingeladen und viele Anwohner nutzten diese Gelegenheit, sich über die Ziele des neuen Bebauungsplans zu informieren, Fragen zu stellen und ihre Interessen zu formulieren. Neben Bürgermeister Dr. Frank Blasch standen Fachbereichsleiter Bauen & Entwickeln, Michael Serba, Abteilungsleiter Stadtentwicklung & Mobilität, Michael Henninger, Lea Friedrichs aus der Abteilung Stadtentwicklung & Mobilität sowie Stadtplanerin Birgit Diesing (Planungsbüro Diesing + Lehn) den Bürgern und Anwohnern Rede und Antwort.

Der aktuelle und derzeit noch gültige Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1971 und soll nach dem Willen der Bad Sodener Stadtverordneten modernisiert werden. Viele der darin geregelten baulichen Restriktionen sind längst nicht mehr zeitgemäß und sollen angepasst werden.Charakteristisch für dieses innerstädtische Gebiet ist eine aufgelockerte Wohnbebauung mit überwiegend Einfamilienhäusern, die in ihren großen Hausgärten über zum Teil wertvollen Baumbestand verfügen. Darüber hinaus zählen auch größere ökologisch-bedeutsame Flächen, ein Wiesengelände am Sulzbach, das NABU-Gelände an der Rohrwiese und Kleingärten zum Planungsgebiet.

Ziel des neuen Bebauungsplans ist es, den allgemeinen Gebietscharakter zu erhalten und sogenannte bauliche Ausreißer zu verhindern. Außerdem soll eine Klarstellung der Abgrenzung der Baugebietsflächen gegenüber den öffentlichen und privaten Grünflächen erfolgen sowie private und öffentliche Grünflächen entsprechend ihrer Qualität und Nutzung festgesetzt werden. Bereits in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 28. August 2019, werden die Bad Sodener Parlamentarier über eine sogenannte Veränderungssperre dieses B-Plans entscheiden. Diese soll bereits vor Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans dessen formulierte Ziele absichern.

Am vergangenen Mittwochabend bewegte die Anwohner vor allem die Ummünzung des Gebietes vom „reinen Wohngebiet“ in ein „allgemeines Wohngebiet“. Im Laufe der Jahre und im Zuge der Überarbeitung zahlreicher Bebauungspläne in Bad Soden am Taunus wurden aufgrund praktischer Erfahrungen mittlerweile zahlreiche Gebiete in allgemeine Wohngebiete umfirmiert, da es hinsichtlich kleinerer Gewerbe in reinen Wohngebiete zu viele Einschränkungen gäbe und dies nach Ansicht der Stadtplaner nicht mehr zeitgemäß ist. Ein weiterer Aspekt, der zahlreiche Anwohner beschäftigt, ist die Frage nach dem Bestandsschutz bereits bestehender Gebäude. Stadtplanerin Birgit Diesing, die gemeinsam mit der Abteilung Stadtentwicklung & Mobilität den neuen B-Plan Nr. 28 erarbeitet, versicherte, dass der Bestand bereits bestehender Gebäude durch den neuen Bebauungsplan weitgehend abgesichert wird. Neu hinzukommen sollen Regelungen bezüglich der Geschosshöhe, der Grundflächennutzungsziffer, der Begrenzung der Hauslänge parallel zur Straße, der Teilung der ersten und zweiten Baureihe, der Freihaltung zusammenhängender Vorgartenzonen sowie eine sogenannte Grünordnung. 

Wie geht es weiter?
Noch bis Montag, 16. September 2019, liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 28 im städtischen Planungsamt in der Verwaltungsstelle in Neuenhain, Hauptstraße 45, während der Öffnungszeiten aus. Die Mitarbeiter der Abteilung stehen während dieser Zeit für Fragen gerne zur Verfügung. Bis zum 16. September 2019 können darüber hinaus Anregungen, Einwände und Hinweise schriftlich eingereicht oder vor Ort zu Protokoll gegeben werden. Ebenfalls angehört werden zahlreiche Behörden und Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel die Obere und Untere Naturschutzbehörde. Alle Hinweise und Einwände und Vorschläge werden in einem sogenannten Abwägungsverfahren gesichtet und fließen dann in den Entwurf des Bebauungsplans ein. Dieser muss wiederum von der Politik verabschiedet werden und kann während der nächsten Bürgerinformationsveranstaltung präsentiert werden. Zu diesem Zeitpunkt haben interessierte Bürger und Anwohner erneut die Möglichkeit, sich während der zweiten Auslegung in das Bebauungsplanverfahren aktiv einzubringen. Bis ein Bebauungsplan die endgültige Satzungsreife erlangt, kann es mitunter mehrere Jahre dauern. Das hängt von der Größe des Planungsgebiets und von der Zahl der Einwände ab, die den Planungsprozess aktiv beeinflussen.