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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Gemütlich genießen im Rheingau

von Michael Hörskens

(27.12.2018) Der „Rheingauer Weinschmecker“ ist jetzt in seiner zehnten Auflage erschienen. Das aktualisierte Standardwerk zum Rheingauer Wein informiert dabei in frischer und moderner Form über die 40 besten Straußwirtschaften und Gutsschänken in dem pittoresken, von der Sonne verwöhnten Landstrich.

Zahlreiche neue Adressen haben Eingang in den bewährten Weinführer gefunden. Autor Oliver Bock gibt dabei wertvolle Tipps zu Wirtschaften und Weinen. Das Werk gibt eine Orientierung für alle, die auf der Suche nach den besten Weinen und Lokalitäten sind. der Leser erfährt wo der Gast in gemütlicher Atmosphäre eine angenehme kulinarische Begleitung genießen kann.

Nach wie vor ein Highlight ist der Gutsausschank des Klosters Eberbach. Hier hätten sich sicherlich auch die Zisterzienser gerne auf ein Glas Wein niedergelessen, mutmaßt der Autor zu Recht. In diesem herrlichen historischen Ambiente finden sich Einheimische wie Ausflugsgäste ein. Ausgeschenkt werden Weine der Hessischen Staatsgüter.

Gemütlichkeit pur erlebt der Gast in der Gutsschänke mit dem niederländischen Namen „Wijnhuis“ der Familie Erhard in Rüdesheim. Hier lobt Oliver Bock die konstante Qualität der Weine und die Facetten des Rüdesheimer Bergs.

Der Autor spricht in seinem Buch daneben von Wandel, die Rheingauer Schänkenszene bezeichnet er ebenso in Bewegung wie die gesamte Weinbranche. Bock beschreibt die Leitrebsorten des Rheingaus wie Riesling und Spätburgunder, geht aber kurz  auch auf Exoten wie den Cabernet Sauvignon oder den Zweigelt ein. Und er widmet sich noch der vierten Weinfarbe im Glas neben Weiß, Rot und Rosé, den „Orange Wines“.

Schließlich stellt Oliver Bock auch den Unterschied zwischen einer Straußwirtschaft und einer Gutsschänke klar. Die Straußwirtschaft geht auf ein Regelwerk Karls des Großen aus dem Jahr 794 zurück. Darin wurde verordnet, dass seine Weingüter, die einen Ausschank unterhielten, dies durch Sträuße oder Kränze am Hoftor anzeigen müssen. Eine Straußwirtschaft darf heute nur an vier Monaten im Jahr betrieben werden.

Eine Gutsschänke darf über einen längeren Zeitraum öffnen und unterliegt dem Gaststättenrecht. Dies bedeutet erhöhte Anforderungen in vielerlei Hinsicht. Die Erwartungen der  Gäste an Angebot und Service, so schreibt der Autor, liegen in der Regel auch höher als bei einer Straußwirtschaft. Aufgelistet sind im „Rheingauer Weinschmecker“ darüber hinaus die nach Ansicht von Oliver Bock besten Weinrestaurants oder Vinotheken.

Erschienen ist das Buch im Frankfurter Societäts-Verlag, ISBN 978-3-95542-285-1