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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Geld für das eigene Zuhause

Förderung vom Land für selbstgenutztes Wohneigentum und gemeinschaftliches Wohnen

von Adolf Albus

(15.08.2019) Das Land Hessen stellt Mittel für den Kauf von Gebrauchtimmobilien sowie für den Neubau von Wohnraum für Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben, zur Verfügung. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, werden Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen als auch Eigentumswohnungen gefördert, wenn diese für den Eigenbedarf genutzt werden.

Wichtig sei es den Angaben zufolge auch, die Einkommensgrenze zu beachten. Bei einer vierköpfigen Familie (zwei Erwachsenen und zwei Kindern) liegt diese bei rund 82.000 Euro brutto. Im Juli wurde die Richtlinie zusätzlich um die Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens erweitert. So können auch Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen gefördert werden, wenn mindestens 50  Prozent der Haushalte unter die geltende Einkommensgrenze fallen.

Die Fördersätze wurden der aktuellen Entwicklung der Immobilienpreise angepasst und sind auf maximal 125.000 Euro begrenzt. Die Zinsen betragen 0,8 Prozent und sind auf 20 Jahre festgeschrieben. Die Tilgung beträgt drei Prozent; darüber hinaus sind jederzeit Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Die Förderung muss vor Beginn einer Baumaßnahme bzw. vor Abschluss eines Kaufvertrages beantragt werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle des Kreises (Tel. (06192)201-1654, E-Mail: finanz-rechnungswesen@mtk.org), die auch die Anträge entgegennimmt