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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Gefahren in Raumduft-Produkten – RP rügt fehlende Kennzeichnung

von Ilse Romahn

(10.12.2018) Raumdüfte, Duftkerzen und Co. sollen das Wohnklima insbesondere in der kalten Jahreszeit verbessern. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat jedoch bei Überprüfungen im Einzelhandel festgestellt, dass den Käuferinnen und Käufern meist nicht ersichtlich ist, dass die Produkte Gefahrstoffe enthalten. Die Marktüberwachung (Bereich Chemikaliensicherheit) am Behörden-Standort Frankfurt hat sich eine Vielzahl von ihnen – auch hochpreisige und solche in Fachgeschäften – angeschaut: Nur die wenigsten verfügten über die erforderliche Kennzeichnung.

Die Produkte enthalten ätherische Öle oder Duftstoffe unterschiedlichster Duftrichtungen. Unabhängig davon, ob diese „bio“ sind, „natürlich“ oder synthetisch: In der Regel handelt es sich hierbei um Gefahrstoffe, die zumindest allergische Hautreaktionen verursachen können – viele sind sogar hautreizend oder umweltschädlich. Deshalb müssen zum Beispiel Duftkerzen ab einem Mindestgehalt von einem Prozent eines einzelnen hautsensibilisierenden Inhaltsstoffes wie Citral auf der Außenseite der Kerze oder des Behälters gekennzeichnet sein. Häufig sind auch mehrere solcher hautsensibilisierenden Inhaltstoffe im jeweiligen Produkt enthalten. Diese Informationen werden dem Kaufenden aber oft vorenthalten.

Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung müsste sich an der Außenseite des ‚Diffusers‘ oder der Kerze befinden und gut sichtbar bzw. leserlich sein. Das entsprechende Gefahrensymbol sollte mindestens einen auf einen Zentimeter groß sein. Auf dem Etikett muss außerdem der Hersteller angegeben sein. Auch in der Werbung für solche kennzeichnungspflichtigen Produkte – ob analog oder digital – müsste auf diese Gefahren deutlich hingewiesen werden. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher können aus einer fehlenden Kennzeichnung leider nicht folgern, dass das Produkt ungefährlich ist“, so die RP-Marktüberwachung.