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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Grundstückseigentümer haben Verkehrssicherungspflicht

von Adolf Albus

(23.02.2017)  Bad Soden - Die Stadt Bad Soden am Taunus informiert: Auch wenn die meisten Bad Sodener Grundstückseigentümer sehr gewissenhaft ihrer Pflicht nachkommen, Bäume und Äste, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, regelmäßig zurückzuschneiden, kommt es doch immer wieder vor, dass nicht ausreichend gestutztes Grün zu Verkehrsgefährdungen oder sogar zu Unfällen führt. Um dies bereits im Vorfeld zu vermeiden, sind derzeit Mitarbeiter des Ordnungsamtes im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um eventuelle Gefahrenstellen aufzunehmen und sich mit den Eigentümern direkt vor Ort oder durch einen Hinweis im Briefkasten in Verbindung zu setzen. Denn: Laut § 27 des Hessischen Straßengesetzes, sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen.

Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die zuständige Behörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen. An schwer einzusehenden Kreuzungen kann überwucherndes Grün zu erheblichen Behinderungen führen. Darüber hinaus können eventuell Straßenverkehrsschilder oder Ampelanlagen nicht rechtzeitig von den Verkehrsteilnehmern erkannt werden. Aber auch die Einengung von Gehwegen stellt für Fußgänger eine zusätzliche Erschwernis oder sogar Gefährdung dar.

In der Regel gilt, dass auf Geh- und Radwegen eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Metern gilt. Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. Eigentümer von Grundstücken im Außenbereich werden ebenfalls gebeten, Aufwuchs soweit zurück zu schneiden, dass die landwirtschaftlichen Wege ohne Einschränkung befahren werden können.