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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Fünf Jahre Landebahn Nord-West Flughafen Frankfurt

von Ilse Romahn

(24.10.2016)  „Der Flughafen ist und bleibt Wirtschaftsfaktor und Jobmotor Nummer 1 für FrankfurtRheinMain“, sagt Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der IHK Frankfurt am Main, aus Anlass des fünfjährigen Jubiläums zur Eröffnung der Landebahn Nord-West am Flughafen Frankfurt/Main.

Dies bestätigt auch die Statistik: zwischen 2010 und 2015 sind in FrankfurtRheinMain knapp 200.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Die Bedeutung des Flughafens für die Unternehmen im IHK-Bezirk ist dabei nicht zu gering zu bewerten: In der Hessischen Verkehrsumfrage wurde eruiert, dass 70 Prozent der Unternehmen den Flughafen nutzen, zwölf Prozent sogar täglich. In diesen Zahlen zeigt sich die Bedeutung des Standortfaktors. Vom Flughafen profitieren zahlreiche Branchen von den Banken über Beratungsunternehmen, den Vertriebszentralen nicht-europäischer Hersteller, Logistiker bis hin zur Gesundheitsbranche und dem Tourismus.

„Der Bau der Landebahn Nord-West ist zentraler Bestandteil des Flughafenausbaus. Mit der Eröffnung der neuen Landebahn vor fünf Jahren wurde in die Zukunftsfähigkeit und die Attraktivität des Flughafens und in den Wirtschaftsstandort FrankfurtRheinMain investiert. Dank des Ausbaus liegt der Flughafen weltweit unter den TOP-10-Standorten bei der Pünktlichkeit“, so Gräßle weiter.

„Für die Zukunft gilt es, den Wettbewerbsvorteil zu sichern und gleichzeitig die Belastungen für die Region im Blick zu behalten. Das Mediationspaket bildet dafür den richtigen Rahmen. Mit der Eröffnung der Landebahn wurde bereits das Nachtflugverbot eingeführt. Die derzeit diskutierte Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen ist der letzte große Baustein des Mediationspaketes. Hierbei fordert die IHK ein auf Freiwilligkeit basierendes Instrumentarium, das transparent, verlässlich und in einem konsensualen Verfahren mit den relevanten Akteuren entwickelt wird. Dabei müssen die Rahmendaten des Planfeststellungsbeschlusses mit den 701000 möglichen Flugbewegungen uneingeschränkt Geltung behalten“, so Gräßle. „Sorgen bereitet uns auch die noch ungeklärte Frage der Anbindung des Terminal 3 an den Schienenverkehr. Hier ist dringender Handlungsbedarf, um die Attraktivität des neuen Terminals nicht durch eine schlechte Erreichbarkeit zu konterkarieren.“