Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
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Reform der Erbschaftsteuer
Hessische IHKs sehen Vor- und Nachteile nach der Einigung im Vermittlungsausschuss
von Ilse Romahn
(29.09.2016) „Es ist erfreulich, dass durch die Einigung im Vermittlungsausschuss nun endlich Rechtssicherheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Unternehmen und damit für Investitionen und Arbeitsplätze geschaffen wurde“, unterstreicht Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (ARGE). „Positiv einzustufen ist auch die marktnähere Bewertung von Unternehmen mit einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 und einem zusätzlichen Vorababschlag von bis zu 30 Prozent. Dadurch wird die seit langem bestehende Überbewertung von Familienunternehmen abgemildert.“