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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Reform der Erbschaftsteuer

Hessische IHKs sehen Vor- und Nachteile nach der Einigung im Vermittlungsausschuss

von Ilse Romahn

(29.09.2016)  „Es ist erfreulich, dass durch die Einigung im Vermittlungsausschuss nun endlich Rechtssicherheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Unternehmen und damit für Investitionen und Arbeitsplätze geschaffen wurde“, unterstreicht Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (ARGE). „Positiv einzustufen ist auch die marktnähere Bewertung von Unternehmen mit einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 und einem zusätzlichen Vorababschlag von bis zu 30 Prozent. Dadurch wird die seit langem bestehende Überbewertung von Familienunternehmen abgemildert.“

Auch wenn der Weg des Verschonungskonzeptes bei Betriebsvermögen – wie von den hessischen IHKs befürwortet – durch den Kompromiss beibehalten wird, gibt es auch negative Aspekte aus Sicht der hessischen Wirtschaft. „Der Gesetzentwurf wurde vom Vermittlungsausschuss nochmals verschärft“, betont Leder. „Vor allem die zusätzlichen Voraussetzungen bei der Entnahmeregelung beim Vorababschlag sind kritisch zu sehen.“ Auch die Stundungsregelung wurde deutlich eingeschränkt. Sie wird nun lediglich sieben statt zehn Jahre – wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen – gewährt und ist nur im ersten Jahr zinslos. „Ab dem zweiten Jahr greift der steuerrechtliche Zinssatz von sechs Prozent, der mit der Realität nichts mehr gemein hat und die Erben bei Inanspruchnahme einer Stundung erheblich belasten wird“, sagt Leder.