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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Öffentliche Fälligkeitsanzeige

von Adolf Albus

(25.07.2016)  Flörsheim - Die Stadt Flörsheim am Main verzichtet in dem Jahr 2016 auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden, da sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass am 15. August 2016 das III. Quartal 2016 fällig wird.
Wir bitten, die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.

Diejenigen Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse Flörsheim bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt haben, müssen selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen von den entsprechenden Konten abgebucht.