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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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 Einbahnstraßen im Künstlerviertel Kriftels werden für Radfahrer geöffnet

von Adolf Albus

(24.07.2016)  Kriftel - Bereits im Frühjahr hatte der Gemeindevorstand beschlossen, die Einbahnstraßen zwischen der Sittigstraße und Leicherstraße sowie der Taunusstraße entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freizugeben. Dies wird nach rechtlicher Prüfung nun umgesetzt: In den kommenden zwei Wochen werden die neuen Schilder aufgestellt.

Freigegeben werden die Johannes-Kraus-Straße, die Steinstraße, die Alfons-Paquet-Straße, die Mozartstraße, die Beethovenstraße und die Taunusstraße. Diese befinden sich alle in einer Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

Weniger Unfälle, höhere Verkehrssicherheit
Der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (ADFC)/Ortsgruppe Hofheim/Eppstein/Kriftel hatte diese Regelung angeregt. Die Argumente: Es gibt weniger Unfälle, die Verkehrssicherheit wird erhöht. Untersuchungen des ADFC haben ergeben, dass sich durch die Öffnung der Einbahnstraßen weniger Radfahrer auf Fußwegen bewegen, sich weniger Unfälle aufgrund sich öffnender Autotüren ereignen und eine bessere Sicht bei einer Begegnung besteht.

„Bereits zum 1. September 1997 sind die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Verwaltungsvorschriften zur StVO in Bezug auf den Radverkehr novelliert worden. Unter anderem wurde die Zulassung des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung echter Einbahnstraßen in Bereichen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenklometern aufgenommen“, erklärt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek. Die Stadt Frankfurt habe bereits seit längerer Zeit gute Erfahrungen mit der Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung gemacht. „Mittlerweile sind dort 90 Prozent der Einbahnstraßen freigegeben. Auch in anderen Städten und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises werden immer mehr Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung geöffnet.“

Der Gemeindevorstand erhofft sich von der neuen Regelung, dass Radfahrer so die unfallträchtigeren Hauptverkehrsstraßen eher meiden. „Bereits im Mai 1998 wurde im Bereich Immanuel-Kant-Straße zwischen dem Parkplatz Galeriepassage und Gartenstraße für Radfahrer entgegengesetzt zur Einbahnstraße freigegeben. Diese Regelung hat sich bewährt“, so Jirasek. Daher folgte im November 1999 eine Erweiterung auf den Bereich Immanuel-Kant-Straße zwischen Gartenstraße und Friedrichstraße.