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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Informationen zum Tag der Organspende

Jeder kann Leben retten

von Adolf Albus

(31.05.2016)  MTK - Zum Tag der Organspende am 4. Juni weist der Erste Kreisbeigeordnete Wolfgang Kollmeier auf die Informationsangebote des Gesundheitsamts hin. „Die Organspende ist ein Thema, mit dem man sich genauer auseinandersetzen muss – ansonsten bleibt Spielraum für Missverständnisse. Deswegen ist es uns wichtig, möglichst umfangreich darüber zu informieren“, erläutert der Gesundheitsdezernent. Im Gesundheitsamt liegen Broschüren und Ausweise aus. Außerdem können sich Bürger unter der Telefonnummer (06192)201-1130 direkt an das Gesundheitsamt wenden, wenn sie Fragen zu dem Thema haben. Unter der bundesweit kostenfreien Nummer (0800)9040400 bietet das Infotelefon Organspende weitere Informationen.

Mehr als 10.000 Menschen hoffen deutschlandweit auf eine Organtransplantation. Für sie ist es oft die einzige Möglichkeit, um zu überleben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Menschen bereit sind, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Weit mehr als die Hälfte der Bevölkerung besitzt jedoch keinen Organspendeausweis.

Nachdem die Zahl der Organspenden jahrelang rückläufig waren, konnte die Deutsche Stiftung Organtransplantation im Jahr 2015 zum ersten Mal einen leicht positiven Trend vermelden – eine Entwarnung gibt es trotzdem noch nicht: Statistisch gesehen sterben weiterhin durchschnittlich drei Menschen pro Tag, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht.

Die Einwilligung in eine Organspende kann jeder Mensch ab dem 16. Lebensjahr erklären. Die Entscheidung kann jederzeit wieder geändert werden. „Liegt kein Organspendeausweis vor, müssen die Angehörigen entscheiden, ob Organe eines Verstorbenen gespendet werden sollen oder nicht“, erklärt Kollmeier. „Diese schwere Entscheidung kann ihnen durch eine entsprechende Verfügung abgenommen werden.“ Der Organspendeausweis kann kostenfrei und ohne Angabe persönlicher Informationen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration heruntergeladen werden.