Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
von Adolf Albus
(30.05.2016) Flörsheim - Wie die Stadt Flörsheim mitteilt darf nach dem Bundesmeldegesetz das Einwohnermeldeamt auf Anforderung folgenden Personenkreisen für folgende Zwecke Daten aus dem Melderegister übermitteln: Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Beschlussgremien sowie den Verantwortlichen von Presse und Rundfunk zur Gratulation bei Alters- und Ehejubiläen, politischen Parteien vor Wahlen für die Wahlwerbung, Inhabern von Adressbuchverlagen zur Herstellung von Adressbüchern, Wohnungseigentümern beziehungsweise Wohnungsgebern über in seiner Wohnung gemeldete Einwohner.
Weitere Informationen sind im Stadtbüro im Bahnhof, Telefon (06145)955-110, erhältlich.