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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

von Adolf Albus

(30.05.2016)  Flörsheim - Wie die Stadt Flörsheim mitteilt darf nach dem Bundesmeldegesetz das Einwohnermeldeamt auf Anforderung folgenden Personenkreisen für folgende Zwecke Daten aus dem Melderegister übermitteln: Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Beschlussgremien sowie den Verantwortlichen von Presse und Rundfunk zur Gratulation bei Alters- und Ehejubiläen, politischen Parteien vor Wahlen für die Wahlwerbung, Inhabern von Adressbuchverlagen zur Herstellung von Adressbüchern, Wohnungseigentümern beziehungsweise Wohnungsgebern über in seiner Wohnung gemeldete Einwohner.

Jeder Einwohner hat jedoch das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu den vorgenannten Zwecken zu widersprechen. Die Einwohner können diesen Antrag beim Stadtbüro im Bahnhof, Willy-Brandt-Platz, stellen. Hierzu liegen im Stadtbüro Formulare vor, die von den Bürgern angekreuzt und unterschrieben werden müssen. Für die Eintragung einer Auskunftssperre müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Das Stadtbüro im Bahnhof ist montags, mittwochs und freitags von 7.30 Uhr bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen sind im Stadtbüro im Bahnhof, Telefon (06145)955-110, erhältlich.