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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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„Schutz vor Fluglärm muss höheren Stellenwert bekommen“

Al-Wazir fordert im Bundesrat Reform des Luftverkehrsgesetzes

von Ilse Romahn

(15.05.2016)  Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat im Bundesrat für wirksamere Gesetze gegen Fluglärm geworben: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm muss bei der Festlegung von Flugrouten und der Abwicklung des Flugbetriebs mehr Gewicht bekommen“, sagte der Minister. „Vor allem für die Nacht brauchen wir leisere Verfahren.“ Bei wesentlichen Änderungen von An- und Abflugrouten sowie ihrer Neubestimmung müsse die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Luftverkehrsgesetzes enthalte zwar sinnvolle rechtliche Anpassungen, werde aber den realen Erfordernissen bei weitem nicht gerecht, sagte Al-Wazir: „Hessen begrüßt es, dass die Behörden künftig mehr Spielraum haben, Verstöße gegen Nachtflugbestimmungen zu ahnden und dabei der Rahmen für Bußgelder von 10 000 auf bis zu 50 000 Euro ausgeweitet wird. Der Bundestag hat sich dabei einer Forderung Hessens angeschlossen.“

„Das gravierendste Defizit im Luftverkehrsrecht wird jedoch nicht beseitigt“, kritisierte der Minister. Dabei zeigt nicht zuletzt die NORAH-Studie, wie stark Fluglärm die davon betroffenen Menschen belastet: „Das kann uns als Politik nicht kalt lassen.“ Die Lärmwirkungsstudie NORAH („Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“, deutsch etwa „Zusammenhänge zwischen Lärm, Belästigung, Denkprozessen und Gesundheit“) war im vergangenen Jahr veröffentlicht worden.

Al-Wazir verwies auf die gemeinsame Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie will Luftfahrtbehörden und Flugsicherung verpflichten, nicht lediglich auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken, sondern sicherzustellen, dass bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren neben den Gesichtspunkten Sicherheit und Kapazität auch der Fluglärmschutz verbindlich zu berücksichtigen ist.

„Unser Ziel ist es, dass DFS und das Bundesamt für Flugsicherung die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes an Flughäfen so weit wie möglich und so schnell wie möglich identifizieren und umsetzen“, erläuterte Al-Wazir. „Ebenso sieht unser Entwurf eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, wenn Flugverfahren neu festgelegt oder wesentlich geändert werden.“

Al-Wazir appellierte an den Bundesrat, sich konstruktiv an einer Lösung des Problems zu beteiligen: „Unser Ziel ist, dass wir dem Bundestag einen Gesetzesvorschlag präsentieren, der es ermöglicht, die Situation von Hunderttausenden Betroffenen zu verbessern.“