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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Flörsheim erfragt Einkommen von Sozialmietern

von Adolf Albus

(05.05.2016)  Flörsheim - Ab Freitag, 6. Mai, erfragt die Stadt Flörsheim am Main die Einkommensverhältnisse aller Mieterinnern und Mieter von Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Hierbei handelt es sich um klassische Sozialwohnungen, Wohnungen die nach Paragraph 88d II. Wohnbauförderungsgesetz gefördert wurden, sowie um alle Wohnungsfürsorgewohnungen für Bedienstete des Landes und der Gemeinden. Der Grund für die Befragung ist die Einführung der Fehlbelegungsabgabe zum 1. Juli 2016 durch die hessische Landesregierung.

Zur Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe sind Haushalte verpflichtet, die in öffentlich geförderten Wohnungen leben und deren Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze um mindestens 20 Prozent übersteigt. Je nachdem, wie hoch die Überschreitung im konkreten Fall ist, erfolgt eine Eingruppierung in vier Stufen (20, 40, 60, 80 Prozent), nach denen sich die Höhe der zu leistenden Abgabe im Verhältnis zur tatsächlichen Miete bemisst. Durch die vorgegebene Höchstbetragsverordnung ist sichergestellt, dass die Summe aus Miete und Fehlbelegungsabgabe nicht über der Miete für eine vergleichbare frei finanzierte Wohnung liegt. Ab 80 Prozent Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze ist der Höchstbetrag zu zahlen.

Die Einnahmen werden zweckgebunden zur Förderung im sozialen Mietwohnungsbau eingesetzt. Den Kommunen stehen dadurch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um sozialen Wohnraum zu schaffen.
Die betroffenen Haushalte erhalten in den kommenden Tagen ein Anschreiben, ein Informationsblatt, einen mehrteiligen Erhebungsbogen sowie eine Einkommenserklärung. Erhebungsbogen und Einkommenserklärung müssen ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden. Danach erhält jeder Haushalt einen Bescheid. Empfänger von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen sowie von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz sind von der Abgabe ausgenommen; allerdings erhalten diese ebenfalls die Erhebungsbögen, um die entsprechenden Daten abzufragen.

Da eine größere Anzahl von Haushalten angeschrieben wird, kann es bei der Bearbeitung der Rückläufe zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.

Informationen zur Fehlbelegungsabgabe sind im Amt für Jugend, Soziales und Kultur in der Eddersheimer Straße 4, Fachbereich Wohnungsverwaltung, Christina Meinl, Telefon (06145)955-147, erhältlich.