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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Kettenreaktion durch Tempo 30

IHKs warnen vor Auswirkungen großflächiger Temporeduzierungen und Fahrverbote

von Ilse Romahn

(29.11.2015)  Die Ausweisung von Tempo 30 und (Lkw-) Durchfahrtsverboten auf immer mehr Land- und Bundesstraßen in Hessen sieht die Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs (ARGE) kritisch. „Viele der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan Hessen sind mit Blick ausschließlich auf die eigene Gemeinde entstanden“, sagt Matthias Gräßle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern. „Wir befürchten eine negative Kettenreaktion, wenn Durchfahrtsverbote und Geschwindigkeitsreduzierungen unkoordiniert stattfinden und nicht regional abgestimmt werden“. Die Geschwindigkeitsreduzierungen führen zu massiven Beeinträchtigungen für Unternehmen. Der Verkehr wird dadurch nicht verringert, sondern nur verlagert und produziert dann an anderer Stelle Lärm. „Jede neu belastete Kommune wird ihrerseits über die Einführung von Lkw-Durchfahrtverboten oder Geschwindigkeitsreduzierungen nachdenken“, so Gräßle. Wenn immer mehr Städte und Gemeinden – die womöglich noch an derselben Bundesstraße liegen – das Tempo auf 30 km/h reduzieren, führt das zu Umwegen, Ausweichverkehren und zu Aufsummierung der Fahrtzeitverlängerungen und damit zu einer Umweltbelastung an anderer Stelle.

Bundes- und Landstraßen haben eine überregionale Verbindungsfunktion für die regionalen Unternehmen und sind wichtige Zubringerstrecken zu den umliegenden Autobahnen. Geschwindigkeitsreduzierungen, insbesondere an stark frequentierten Einfall- und Ausfallstraßen, sind keine adäquate Lösung zur Lärmminderung. Verlagerungseffekte werden wahrscheinlicher, die Bündelungsfunktion der geschwindigkeitsbegrenzten oder durchfahrtsbeschränkten Straßen geht verloren. „Wenn die Bündelungsfunktion dieser Straßen verloren gehen und es insbesondere zu Stoßzeiten zu Ausweichverkehr in die umgebenden Straßen, gegebenenfalls also anderen Schutzgebieten, kommt, ist nichts gewonnen“, so Gräßle weiter. Dies gilt nicht nur auf dem Land, sondern auch in den Innenstädten. Andere Maßnahmen, insbesondere solche, die der Verstetigung des Verkehrsflusses dienen, sind deutlich vorzuziehen.

Geschwindigkeitsreduzierungen müssen auch permanent überwacht werden. Geschieht dies nicht, wird durch flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierungen auch nicht der erwartete Effekt eintreten. „Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen bei Tempo 50 könnten ebenfalls eine ausreichende Lärmreduzierung sicherstellen“, meint daher Gräßle. Auch andere Maßnahmen, wie lärmmindernder Asphalt, Optimierung der Ampelschaltungen sowie Maßnahmen, die den Verkehrsfluss verstetigen, können ebenso effektiv zu Lärmminderung und zu weniger Schadstoffausstoß führen. Eine intelligente Verkehrssteuerung, die Verkehre auf Hauptachsen bündelt und von belasteten Nebenstraßen fernhält, trägt ebenfalls dazu bei. „Auch lose Kanaldeckel, Schlaglöcher und Kopfsteinpflaster erzeugen viel Lärm, egal bei welcher Geschwindigkeit“, so Gräßle.
Auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer trägt zur Lärmentstehung bei, denn gerade „Kavalierstarts“ führen zu erheblichen Lärmbelastungen. Dies gilt auch für Motorräder und Sportwagen. „Es ist nicht verständlich, warum für relativ leise Lkws Einfahrtverbote erwogen werden, wenn sich gleichzeitig häufig deutlich lautere Motorräder oder Sportwagen frei in der Stadt bewegen können“, meint Gräßle. Gerade Motorräder sollten konsequenter kontrolliert werden. Moderne Lkws hingegen sind zunehmend emissionsarm und werden immer leiser. Der hohe Investitionsaufwand in die Lkw-Flotte, den die regionale Wirtschaft auch als Beitrag zur Lärmminderung und Luftreinhaltung geleistet hat, wird durch restriktive Maßnahmen weder berücksichtigt noch honoriert. Hohe Investitionen wurden getätigt, welche unter anderem durch vorgeschlagene Fahrverbote quasi überflüssig gemacht werden.

Die ARGE begrüßt grundsätzlich alle umweltpolitischen Maßnahmen, die neben der Umweltentlastung auch zur Minderung des Gesundheitsrisikos beitragen; dazu gehören selbstverständlich auch Strategien zur Reduzierung der Lärmbelastung. Vorrang müssen dabei aber immer Maßnahmen haben, die an der Quelle ansetzen mit dem Ziel, Lärm erst gar nicht oder nur begrenzt entstehen zu lassen.