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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Stadt Frankfurt fördert Sozialwohnungen im Europaviertel

von Ilse Romahn

(21.09.2015)  Die sechste Rate für den ersten Bauabschnitt des Wohnquartiers „Helenenhöfe“ im westlichen Europaviertel kann ausgezahlt werden: Bürgermeister Olaf Cunitz hat den Betrag in Höhe von rund einer Millionen Euro in Frankfurt am Main freigegeben. Bei dem Teilprojekt am Maastrichter Ring und an der Pariser Straße handelt es sich um den Neubau von 257 Sozialmietwohnungen. Die städtische Gesamtförderung dieses Bauvorhabens der Firma „Sahle Wohnen“ im ersten Förderweg liegt bei rund 16,5 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Landesbaudarlehen in Höhe von rund 21,5 Millionen Euro.

„Das Wohnquartier Helenenhöfe im Europaviertel ist für mich ein gutes Beispiel für eine Stadtplanung, die von Anfang an für eine sozial ausgewogene Bewohnerstruktur Sorge trägt“, sagt Bürgermeister Cunitz. „Auf der Basis von städtebaulichen Verträgen, über die ein Anteil von 30 Prozent an gefördertem Wohnraum vereinbart wurde, entstehen im Europaviertel derzeit 397 Mietwohnungen für Ein- bis Vier-Personen-Haushalte mit geringem Einkommen, darunter 111 barrierefreie Seniorenwohnungen. Durch den Einsatz städtischer Fördermittel tragen wir auf diese Weise dazu bei, bezahlbaren Wohnraum in einer stark nachgefragten, innenstadtnahen Lage zu ermöglichen.“

Die mit dem „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ unterstützten Wohnungen unterliegen ab Bezugsfertigkeit für 20 Jahre einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Der Förderempfänger verzichtet für diese Zeit auf das Recht der Direktvermietung und erhält vom Amt für Wohnungswesen Mietervorschläge zur Auswahl. Die Anfangsmiete ohne Betriebskosten liegt bei 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, bei Erreichen des Passivhaus-Standards bei 5,50 Euro.

Die Wohnungen sind für Wohnungssuchende bestimmt, die beim Amt für Wohnungswesen registriert und in Frankfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder eine enge Bindung an Frankfurt haben – etwa durch ein Arbeitsverhältnis, einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Das jährliche Haushaltseinkommen darf die Höchstgrenzen des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht überschreiten. Die Belegung der Wohnungen erfolgt durch das Amt für Wohnungswesen.

Weitere Informationen zu den städtischen Programmen der Wohnungsbauförderung finden sich unter www.stadtplanungsamt-frankfurt.de