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Letzte Aktualisierung: 16.04.2024

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Lottogewinn und Scheidung: So läuft‘s

Wer sich rechtzeitig absichert, kann später Streit vermeiden

von Ilse Romahn

(29.08.2015)  Laut Auskunft des Statistischen Bundesamts wird in Deutschland jede dritte Ehe geschieden. Doch auch wenn die Quote so niedrig ist wie schon lange nicht mehr, stellt sich allen, die nach einem Lotto-Gewinn vor dem Scheidungsanwalt stehen, die Frage: Wer hat denn jetzt eigentlich Anrecht auf das viele Geld?

Jedes Jahr, das haben aktuelle Umfragen von Statista.com ergeben, werden etwa 100 Einwohner Deutschlands durch einen Lottogewinn zum Millionär – eine beeindruckende Zahl. Für diejenigen, die in einer glücklichen Beziehung leben, ist meist klar: Das Geld wird mit der oder dem Liebsten geteilt. Doch was, wenn die Liebe bröckelt, eine Scheidung unausweichlich ist? Darf der Lottogewinner das Geld behalten? Oder muss gerecht (auf-)geteilt werden? Online-Lotto-Anbieter Tipp24.com gibt erste Hinweise.

Eine Gütertrennung regelt das Finanzielle
Eine nicht ganz unerhebliche Rolle bei der Beantwortung der Fragen spielt der Ehevertrag: Wurde im Vorfeld ein entsprechender Vertrag mit einer strikten Gütertrennung notariell verfasst und beglaubigt, steht das Preisgeld nach der Trennung nur dem zu, der mitgespielt bzw. gewonnen hat. Denn beide Partner, so regelt es das Gesetz, sind ausschließlich für sich selbst verantwortlich.

Ohne Gütertrennung wird geteilt
Anders verhält es sich bei einer Scheidung ohne explizite Vertragsvereinbarungen in Sachen Gütertrennung: Dann wiederum kann der Partner laut § 1363 des BGB einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Der Lottogewinner muss also für finanziellen Ausgleich sorgen. Ähnliches gilt bei der Berechnung des Unterhaltsgeldes für die Kinder: Da das eigene Vermögen gewachsen ist, steigen die Abgaben ebenfalls entsprechend an. Da nützt auch das vorherige Geheimhalten des Gewinnes nichts. Immerhin: Die Zinsen aus den Anlagen gelten jedoch wiederum als Einkommen, werden also bei der Unterhaltsberechnung nicht mit berücksichtigt.

Vorsorge ist besser als Nachsorge
Nicht selten raten Anwälte ihren Mandanten während des gesetzlich festgelegten und für eine Scheidung obligatorischen Trennungsjahres zu einem vorzeitigen Gewinnausgleich. Wird dann während dieser Zeit ein Lottogewinn erzielt, fällt dieser nicht mit in die Zugewinngemeinschaft. Ansonsten gilt hier das gleiche wie bei einer Scheidung ohne vereinbarte Gütertrennung: Der Gewinn wird unter den Gesichtspunkten des finanziellen Ausgleichs unter beiden Ehepartnern aufgeteilt.