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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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'Finanzierungsrunden & Unternehmenskaufverträge'

Weiterer Termin der Reihe "GAMEplaces BUSINESS & LEGAL" am 23. Juli

von Ilse Romahn

(06.07.2015)  Frankfurt - Junge Unternehmen mit hohen Wachstumsraten, und davon gibt es im Bereich Mobile- und Online-Games viele, sind grundsätzlich interessant für Wagniskapitalgeber. Doch nicht nur VC- oder PE-Unternehmen steigen bei aufstrebenden Studios ein, sondern auch Publisher. Gerade diese Beteiligungen können für beide Seiten enorm von Vorteil sein: Im Idealfall gelingt es den Verlegern, kreative Talente an sich zu binden; gleichzeitig profitieren die Entwickler von einer stabilen Finanzierung sowie einem Zuwachs an strategischen Optionen für Vertrieb und Marketing.

Was es zu berücksichtigen gilt, damit aus einer Beteiligung oder Übernahme tatsächlich ein Erfolg wird, erläutern die Rechtsanwälte Andreas Lober und Gesine von der Groeben bei "GAMEplaces BUSINESS & LEGAL" am 23. Juli. Ihr Vortrag 'Finanzierungsrunden & Unternehmenskaufverträge' richtet sich an Verleger, Entwickler und branchenfremde Investoren, die sich über spezifische Chancen und Risiken informieren möchten. Die Veranstaltung findet in der IHK Frankfurt statt; nach Anmeldung unter http://www.gameplaces.de ist die Teilnahme kostenlos.

Charakteristisch für die Gamesbranche ist, dass der Firmenwert vor allem im geistigen Eigentum und im Team liegt. Für die Entwickler hat also der Erhalt ihrer kreativen Freiheit Priorität. Potenzielle Investoren wiederum erwarten neben der Einräumung gewisser Mitspracherechte auch Klarheit darüber, ob das Unternehmen tatsächlich im Besitz der wesentlichen geistigen Eigentumsrechte ist. "In den Verhandlungen gilt es deshalb, kreative Freiheit und berechtigte Interessen zum Investitionsschutz optimal auszutarieren", sagt Lober. Was aber, wenn zunächst vielversprechende Verhandlungen abgebrochen werden? "Man sollte sich unbedingt absichern, damit Ideen oder Produkte nicht kopiert, keine Kunden abgeworben oder die Unternehmen anderweitig geschädigt werden", empfiehlt von der Groeben.

Mögliche Tools sind ein 'Letter of Intent' oder ein 'Non-disclosure Agreement'. Mit einer solchen Geheimhaltungsvereinbarung signalisiere ein Studio kein Misstrauen, es zeige vielmehr, dass es professionell aufgestellt und bestrebt ist, sein Produkt und sein Geschäft zu schützen, so von der Groeben weiter. Ob Seed-, Angel- oder Series-Investment: kommt es schließlich zum Vertragsabschluss, ist auch in der Gamesbranche die Ausgestaltung der Garantien, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer abgibt sowie der Rechtsfolgen, die eine Verletzung dieser Garantien hat, von besonderer Bedeutung. Weiterhin werden neben Stimmrechten, Ausschüttungsregelungen, Vorkaufs- oder Vorerwerbsrechten auch so genannte Vesting-Regelungen häufig vertraglich fixiert.

Die auf Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt und der gamearea-FRM im Jahr 2008 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe thematisiert branchenspezifische Rechtsfragen. Sie richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Prokuristen, Business Development Manager, Entrepreneurs und Syndikusanwälte, steht jedoch allen Interessierten aus der Games- sowie anverwandten Branchen der Kreativwirtschaft offen. Partner der Veranstaltungsreihe, die in Kooperation mit Medienanwälten und Branchenkennern realisiert wird, ist die IHK Frankfurt.