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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Ordnungsamt kontrolliert Shisha-Bars und Gaststätten

von Ilse Romahn

(29.06.2015)  Bei einer erneuten Kontrollaktion überprüften Stadtpolizisten und Lebensmittelkontrolleure insgesamt 36 Shisha-Bars und Gaststätten, nicht wie heute Vormittag gemeldet 26, im gesamten Stadtgebiet. Dabei blieben neun Betriebe ohne Beanstandung.

Siebzehn Shisha-Bars bekamen dieser Tage unerwarteten Besuch vom Ordnungsamt. Für vier Betreiber zu unerwartet, denn die Bars mussten sofort den Betrieb einstellen. Die Zustände in der Bar waren zu gefährlich für das Personal und die Gäste. In einer Bar stand beispielsweise der Kohleofen auf einem Holzstuhl mit Schaumstoffauflage, die vorhandenen CO-Melder waren defekt. Außerdem fehlte der vorgeschriebene Feuerlöscher und eine Notausgangstür war verkeilt.


Ungeschützt gelagerter Shisha-Tabak in Kellerraum
Foto: Ralph Rohr, Ordnungsamt Frankfurt am Main
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In anderen Bars fehlte die Zuluftanlage für den Anzünd- und Zubereitungsraum entweder ganz oder war nicht eingeschaltet. Ein weitverbreiteter Mangel waren außerdem fehlende oder nicht funktionierende und falsch installierte CO-Melder. Daneben wurden teilweise massiver Schädlingsbefall und andere hygienische Mängel festgestellt. Es hat sich offenbar noch nicht flächendeckend bei den Betreibern von Shisha-Bars herumgesprochen, dass es nicht mit dem Anheizen von Kohle getan ist, sondern dass Inhaber solcher Bars beim Selbst- und Verbraucherschutz einiges zu beachten haben.

In den neunzehn Gaststätten die kontrolliert wurden – unter anderem in der oberen Berger Straße - fehlte sehr häufig ein aktueller Aushang des Jugendschutzgesetzes. Außerdem mussten einige Betreiber darauf hingewiesen werden, Fenster und Türen zu schließen, da nach 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten ist. In einem Fall wurde die vorhandene Sondernutzungserlaubnis zum Überbauen des Sommergartens sehr großzügig ausgelegt. Dies muss zügig den Vorgaben in der Erlaubnis angepasst werden. Erfreulicherweise wurden hier keine gravierenden lebensmittelrelevanten Mängel festgestellt.

Insgesamt ist festzustellen, dass derartige präventive Kontrollaktionen unabdingbar sind, zeigen sie doch den Anwohnern, dass ihre Anregungen und Beschwerden ernst genommen werden und den Betreibern, dass sich alle an die gesetzlichen Regeln halten müssen. Amtsleiter Jörg Bannach ist von diesem Weg überzeugt. „Durch unsere Kontrollen zeigen wir allen Beteiligten, dass getroffene Absprachen auch eingehalten werden müssen und wir Beschwerden ernst nehmen. Wir werden auch weiterhin durch solche Schwerpunktkontrollen dazu beitragen, dass Feiern und Anwohnerschutz nicht zwingend Gegensätze sein müssen“, so Bannach abschließend.