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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Serke: Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte müssen härter bestraft werden

von Bernd Bauschmann

(29.05.2015)  Der CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Serke hat die Bundesratsinitiative zur Einführung eines Schutzparagraphen 112 begrüßt, die durch Innenminister Peter Beuth im Hessischen Landtag vorgestellt wurde. Ziel der neuen Regelung ist eine Änderung des Strafgesetzbuches, nach der Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute oder andere Rettungskräfte unter besonders harte Bestrafung gestellt werden. „Solche Übergriffe auf Polizisten gibt es nicht nur bei Großdemonstrationen wie vor wenigen Monaten bei Blockupy. Der überwiegende Teil der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte ereignet sich im täglichen Dienst“, sagte CDU-Landtagsabgeordneter Uwe Serke. „Auch die Polizistinnen und Polizisten im Frankfurter Westen können über eine zunehmende Respektlosigkeiten und tätliche Angriffe berichten, wie mir bei meinen Besuchen im 16. Polizeirevier in Griesheim und im 17. Polizeirevier in Höchst bestätigt wurde.“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Uwe Serke hat die Bundesratsinitiative zur Einführung eines Schutzparagraphen 112 begrüßt, die durch Innenminister Peter Beuth im Hessischen Landtag vorgestellt wurde. Ziel der neuen Regelung ist eine Änderung des Strafgesetzbuches, nach der Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute oder andere Rettungskräfte unter besonders harte Bestrafung gestellt werden. „Solche Übergriffe auf Polizisten gibt es nicht nur bei Großdemonstrationen wie vor wenigen Monaten bei Blockupy. Der überwiegende Teil der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte ereignet sich im täglichen Dienst“, sagte CDU-Landtagsabgeordneter Uwe Serke. „Auch die Polizistinnen und Polizisten im Frankfurter Westen können über eine zunehmende Respektlosigkeiten und tätliche Angriffe berichten, wie mir bei meinen Besuchen im 16. Polizeirevier in Griesheim und im 17. Polizeirevier in Höchst bestätigt wurde.“

Wer einen Polizisten oder andere Einsatzkräfte tätlich angreift, kommt nach dem neuen Schutzparagraphen 112 (§ 112 StGB) nicht mehr mit einer Geldstraße davon, sondern es wird eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren und sogar bis zu zehn Jahre in besonders schweren Fällen möglich.

„Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste setzen sich Tag für Tag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein und retten oftmals Menschenleben. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Wer diese Kräfte bei ihrem Einsatz behindert oder gar angreift muss hart bestraft werden“, betonte Serke. Zur weiteren Verbesserungen des Schutzes der Polizei werden zudem die hessenweit eingeführten Schulterkameras künftig auch Ton aufzeichnen dürfen, um etwa Beleidigungen zu dokumentieren, und über 1,4 Millionen Euro in eine verbesserte Körperschutzausstattung investiert.