Letzte Aktualisierung: 28.03.2024
Antragsphase für die Frankfurter Theaterförderung läuft
Erste verbindliche Abgabefrist für freie Theater endet bereits Mitte Mai
von Ilse Romahn
(22.04.2015) Der Frankfurter Theaterbeirat hat im März seine Arbeit aufgenommen, so dass nun die neuen Richtlinien für die Theaterförderung greifen. Der Antrag für die Einzelproduktionsförderung mit Probenbeginn ab August 2015 muss bis zum 15. Mai 2015 vollständig eingereicht werden. Die Unterlagen für eine Zwei-Jahres-Förderung bzw. eine Vier-Jahres-Förderung ab Januar 2017 müssen bis zum 15. Juni 2015 eingereicht werden. Am 15. Juli 2015 ist Antragsschluss im Bereich der Einzelproduktionen mit Probenbeginn ab Januar 2016. Anträge im Bereich der Sonstigen Theaterförderung, welche insbesondere die Festivalförderung sowie Klein- und Sondermaßnahmen abdeckt, sind weiterhin ganzjährig möglich.
Weitere Informationen und die Unterlagen für das Antragsformular stehen als Download-Link auf http://www.kultur-frankfurt.de im Bereich „Bühne“ unter dem Punkt „Theaterförderung“ bereit. Der Antrag muss vollständig an die Geschäftsstelle des Theaterbeirats im Kulturamt unter der E-Mail-Adresse theaterfoerderung@stadt-frankfurt.de geschickt werden.
Weitere Informationen erteilen beim Kulturamt: Katharina Schröck, Telefon (069)212 31698, E-Mail: katharina.schroeck@stadt-frankfurt.de oder Johannes Promnitz, Telefon (069)21232407, E-Mail: johannes.promnitz@stadt-frankfurt.de