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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Antragsphase für die Frankfurter Theaterförderung läuft

Erste verbindliche Abgabefrist für freie Theater endet bereits Mitte Mai

von Ilse Romahn

(22.04.2015)  Der Frankfurter Theaterbeirat hat im März seine Arbeit aufgenommen, so dass nun die neuen Richtlinien für die Theaterförderung greifen. Der Antrag für die Einzelproduktionsförderung mit Probenbeginn ab August 2015 muss bis zum 15. Mai 2015 vollständig eingereicht werden. Die Unterlagen für eine Zwei-Jahres-Förderung bzw. eine Vier-Jahres-Förderung ab Januar 2017 müssen bis zum 15. Juni 2015 eingereicht werden. Am 15. Juli 2015 ist Antragsschluss im Bereich der Einzelproduktionen mit Probenbeginn ab Januar 2016. Anträge im Bereich der Sonstigen Theaterförderung, welche insbesondere die Festivalförderung sowie Klein- und Sondermaßnahmen abdeckt, sind weiterhin ganzjährig möglich.

Vier bis sechs Wochen nach dem jeweiligen Fristtermin wird sich der Beirat zu einer Sitzung zusammenfinden und eine Empfehlung zu den Anträgen aussprechen. Der Bescheid zur Förderung von Einzelproduktionen wird unmittelbar erteilt. Bei der Zwei- und Vier-Jahres-Förderung folgt auf die Beratung im Beirat eine Stellungnahme des Magistrats sowie eine gemeinsame Beschlussfassung im Kulturausschuss respektive der Stadtverordnetenversammlung in den darauffolgenden Monaten.

Weitere Informationen und die Unterlagen für das Antragsformular stehen als Download-Link auf http://www.kultur-frankfurt.de im Bereich „Bühne“ unter dem Punkt „Theaterförderung“ bereit. Der Antrag muss vollständig an die Geschäftsstelle des Theaterbeirats im Kulturamt unter der E-Mail-Adresse theaterfoerderung@stadt-frankfurt.de geschickt werden.

Weitere Informationen erteilen beim Kulturamt: Katharina Schröck, Telefon (069)212 31698, E-Mail: katharina.schroeck@stadt-frankfurt.de oder Johannes Promnitz, Telefon (069)21232407, E-Mail: johannes.promnitz@stadt-frankfurt.de