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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Flughafen Frankfurt: Verspätungsflüge im Dezember weiter normalisiert / Rückgang setzt sich fort

Sommer 2018 belastet Jahresbilanz

von Ilse Romahn

(10.01.2019) Die Zahl verspäteter Flugbewegungen zwischen 23.00 und 24.00 Uhr am Frankfurter Flughafen hat sich im Dezember 2018 weiter normalisiert. Wie das Wirtschafts- und Verkehrsministerium am Mittwoch mitteilte, wurden 22 Landungen und 3 Starts zwischen 23 und 24 Uhr registriert.

Das lag deutlich unter den Zahlen des Dezembers 2017 (66 Landungen, 45 Starts) und entsprach wieder dem Stand vom Dezember 2016 (22 Landungen, 2 Starts). Damit wurde wieder das Niveau erreicht, das vor der starken Zunahme der Verspätungslandungen im Zeitraum September 2017 bis September 2018 üblich war. Schon im November war ein deutlicher Rückgang auf nur noch 19 verspätete Anflüge (0 Starts) nach 23 Uhr verzeichnet worden.  

Die verkehrsreichen Monate 2018 waren insbesondere im Frühsommer von einer hohen Zahl von Verspätungen belastet. Noch im Juni hatte es 203 verspätete Landungen und 138 Starts nach 23 Uhr gegeben. Danach setzte aufgrund von Maßnahmen der Airlines zur verbesserten Planung sowie auf Druck des Verkehrsministeriums der Rückgang ein. In der Jahresbilanz 2018 summieren sich die Verspätungslandungen allerdings auf 1098 (2017: 775). Die Zahl der Starts blieb dagegen nahezu unverändert (2018: 515, 2017: 505).  

Spitzenreiter bei den Verspätungslandungen nach 23.00 Uhr war im vergangenen Jahr Ryanair mit einem Anteil von 31 Prozent, gefolgt von Condor (19,6 Prozent), Lufthansa (16,0 Prozent) und TUIfly (11,2 Prozent.)     

Am Flughafen Frankfurt gilt zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr ein sechsstündiges Verbot geplanter Flugbewegungen. Verspätete Maschinen dürfen jedoch noch bis 24.00 Uhr landen, sofern die Verspätung sich nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Starts sind bis 24.00 Uhr zulässig, wenn der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt; anders als Landungen bedürfen sie jeweils einer Einzelgenehmigung.  

Seit Frühjahr hat das Land über 160 Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs der Bestimmungen eingeleitet. Dies betrifft sechs Verbindungen, bei denen sich die Verspätungen häuften. In diesen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass die Flugpläne bewusst zu eng gestrickt und Verspätungen einkalkuliert sind“, sagte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Wir haben einen hohen Kontrolldruck aufgebaut, und mit den jeweiligen Fluggesellschaften zahlreiche Gespräche zu erforderlichen Gegenmaßnahmen geführt. Wir erwarten, dass die Fluggesellschaften in ihre Abläufe ausreichend Zeitpuffer einplanen und Vorkehrungen treffen, dass sie auch bei Störungen die 23-Uhr-Grenze regelmäßig einhalten können.  

Ferner hat Hessen über den Bundesrat eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht, die jetzt dem Bundestag vorliegt. Das Bundesverkehrsministerium hat zugesagt, sich für die Umsetzung dieser Initiative einzusetzen. Ziel ist, dass Verfahren wegen Verstößen gegen die Nachtflugbestimmungen sich direkt gegen die Luftverkehrsgesellschaften richten können, statt gegen den jeweiligen Piloten.

„Allerdings ist nicht jede Verspätungslandung nach 23.00 Uhr zwangsläufig ein Verstoß gegen das Nachtflugverbot“, sagte der Minister. „Zum Teil hat es auch mit der Überlastung des deutschen und europäischen Luftraums zu tun – genauso, wie zu der Entspannung auch der weniger dichte Winterflugplan und die bislang milde Witterung beigetragen haben. Es ist also zu früh für eine Entwarnung. Die Flugsicherungsorganisationen erwarten, dass die Pünktlichkeit im Sommer wieder nachlässt. Deshalb bleiben wir wachsam und gehen weiterhin jedem Verdacht auf Missbrauch der Nachtflugregeln konsequent nach.“  

Vom Flughafenbetreiber Fraport erwartet Al-Wazir eine deutliche Erhöhung der lärmabhängigen Entgelte: „Verspätungen dürfen sich nicht lohnen. Die Hessische Landesregierung wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung des Mediationsnachtflugverbots sicherzustellen. Dabei setzen wir auf die Zusammenarbeit und den engen Austausch mit dem Flughafen, dem Flughafenkoordinator und den Airlines. Wenn notwendig, werden wir jedoch weiterhin auch auf rechtlichem Weg möglichem Missbrauch der Ausnahmeregelungen entgegentreten.“