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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Flughafen Frankfurt: Fraport führt erforderliche Bauarbeiten an Schutzwand durch

Abriss zweier Teilstücke notwendig / Schallschutz bleibt weiter gegeben / Neubau der Schutzwand für 2019 geplant

von Ilse Romahn

(15.08.2017) Am 14. August begannen die erforderliche Bauarbeiten an der Lärmschutzwand entlang des Airportrings. Bei einer routinemäßigen Bauwerksprüfung wurde festgestellt, dass sich die Bausubstanz bei dem über 40 Jahre alten Bauwerk so sehr verschlechtert hat, dass Teile der Lärmschutzwand aus technischen Gründen nicht mehr instand gesetzt werden können.

Fraport führt erforderliche Bauarbeiten an Schutzwand durch
Foto: Fraport AG
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Im Bereich westlich der Einmündung der Mörfelder Straße auf den Airportring müssen daher die Stahlbetonelemente aus zwei nebeneinanderliegenden Feldern auf einer Länge von insgesamt 17 Metern entfernt werden.

Der Verkehr auf dem Airportring wird während der Bauzeit in östlicher Fahrtrichtung zu den Terminals einspurig um die Baustelle herum geführt werden. Aus Sicherheitsgründen kann es phasenweise zu kompletten Sperrungen dieser Fahrtrichtung kommen. Verkehrsteilnehmer werden rechtzeitig über die Sperrungen informiert.

Zusätzlich ist in den nächsten Jahren der Abriss des gesamten Bauwerks mit anschließendem Bau einer neuen Lärmschutzwand an gleicher Stelle geplant. Zum Konzept für den Neubau der Lärmschutzwand findet eine enge Abstimmung mit der Stadt Kelsterbach statt. Abriss und Neubau sollen nach derzeitigem Planungsstand abschnittsweise ab Anfang 2019 durchgeführt werden.

Aufgrund des abzusehenden Neubaus werden die beiden derzeit entnommenen Plattenfelder bis zum Neubau nicht ersetzt. An der Abschirmwirkung wird sich nach vorliegenden Berechnungen nichts ändern, da die heute bestehende Bebauung auf dem Flughafengelände diese Funktion übernommen hat.

Die 15 Meter hohe Wand im Nordwesten des Frankfurter Flughafens hat eine Länge von rund 2.650 Metern. Sie war Anfang der 1970er-Jahre aufgrund des mit der Stadt Kelsterbach geschlossenen Nachbarschaftsvertrags errichtet worden.