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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Finanzminister Dr. Schäfer: „Im Kampf gegen Steuerkriminalität wurde wichtiger Schritt vertan.“

von Helmut Poppe

(15.04.2019) Bundesrat stimmt gegen Einsatz von Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung.

Foto: Hessisches Ministerium der Finanzen
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„Steuerkriminelle müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgen. Dazu gehört auch die Überwachung ihrer Kommunikation“, mit dieser Forderung macht sich Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer für den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung stark. Heute stimmte das Plenum des Bundesrates über einen entsprechenden Antrag Hessens dazu ab. Dieser erhielt keine Mehrheit. Finanzminister Schäfer kritisierte die Entscheidung: „Im März hatten sich die Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister, also die Expertinnen und Experten im Kampf gegen Steuerkriminalität, mit großer Mehrheit für unseren Antrag ausgesprochen. Ein klares Zeichen, dass wir gemeinsam noch mehr Steuergerechtigkeit erreichen möchten. Ich bedauere es sehr, dass die Landes-regierungen nun mehrheitlich nicht der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt sind. Damit wurde ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität vertan. Die Folge: Die erweiterte Telekommunikations-überwachung bleibt unseren Fahndern verwehrt. Dabei sollte es die Aufgabe des Staates sein, die Gesetze so anzupassen, dass die Steuerfahnder in der Lage sind, noch erfolgreicher gegen Steuerbetrüger vorzugehen. Ich werde mich deshalb auch in Zukunft für eine Telekommunikationsüberwachung in diesem Bereich einsetzen. Wir bleiben im Sinne aller steuerehrlichen Bürgerinnen und Bürger dran.“

Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Nach Auffassung Hessens und der Mehrheit der Länderfinanz-ministerinnen und -minister sollte dies künftig auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein. „Dazu müssen wir den Katalog der Straftaten bei der Telekommunikations-überwachung auf die besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung ausweiten. Die Panama Papers und weitere Daten-Leaks haben uns deutlich vor Augen geführt, dass zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt werden müssen. Dazu gehört für mich auch die Telekommunikations-überwachung, sollten andere Mittel nicht zum Ziel führen“, so Hessens Finanzminister, der weiter sagte: „Wer zusammen mit Beratern oder Banken Geld verschiebt, um sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern, geht dafür nicht mehr ins klassische Hinterzimmer. Das geht über elektronische Kanäle zwischen mehreren Beteiligten. Wir müssen dort als starker Staat die Steuerpflicht durchsetzen können. Dafür brauchen wir mehr Ermittlungsmöglichkeiten als dies bislang der Fall ist. Wir haben in Deutschland ein bewährtes System: Auch nach einer Gesetzesänderung würde die Steuerfahndung nicht alleine entscheiden, ob eine Überwachung gerechtfertigt ist. Die Fahnder müssen über die Staatsanwaltschaft einen Antrag bei Gericht stellen, dann entscheidet ein unabhängiger Richter. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen.“

Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat bereits parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerfahndung gefordert. Der Bundestag hatte sich dem aber leider nicht angeschlossen. Der Bund möchte aktuell die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken und ihr die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistung-smissbrauch nahm die Mehrheit der Länderfinanzminister kürzlich zum Anlass, diese Möglichkeiten erneut auch für die Steuerfahndung zu fordern. Das Plenum des Bundesrates lehnte dies heute ab.