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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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EU-Prüfer: Europäische Zentralbank muss uneingeschränkte Überprüfung der Bankenaufsicht zulassen

von Ilse Romahn

(14.01.2019) Der Europäische Rechnungshof wendet sich an den Gesetzgeber der Union mit der Bitte um Intervention, damit sichergestellt wird, dass die Europäische Zentralbank für die Zwecke von Prüfungen uneingeschränkten Zugang zu die Bankenaufsicht betreffenden Unterlagen gewährt.

In einem Schreiben an das Europäische Parlament äußern die Prüfer ihre Besorgnis, dass die derzeitige Haltung der EZB in der Frage des Zugangs zu Unterlagen und Informationen einer ordentlichen Prüfungsarbeit im Wege steht. Mit der Bankenaufsicht sind erhebliche Risiken für die öffentliche Hand verbunden, so die Prüfer, doch seien sie nicht in der Lage, eine ordentliche Prüfung dieser Tätigkeiten vorzunehmen, wenn die EZB nicht von ihrem Standpunkt in der Frage der Zugangsrechte abrückt.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass ihre Gespräche mit der EZB ins Stocken geraten sind. Sie appellieren an das Europäische Parlament und den Rat, dem Hof in seinen Bemühungen um Recht auf Zugang zu den die Bankenaufsicht betreffenden Unterlagen ausdrücklich volle Unterstützung zu gewähren und erforderlichenfalls die geltenden Verordnungen abzuändern, damit klargestellt wird, dass der Hof Einsicht in jedwede von ihm als notwendig erachtete Unterlagen erhalten kann.

"Es geht uns nicht darum, die Währungspolitik zu prüfen", so Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofs. "Doch es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir bezüglich der Aufsichtstätigkeit der EZB über uneingeschränkte Prüfungsbefugnisse verfügen. Dies ist besonders wichtig angesichts der hohen Risiken, die für öffentliche Mittel im Falle von Bankenzusammenbrüchen bestehen, und auch angesichts der Komplexität der neuen Aufsichtsmechanismen."

In ihrer Antwort auf eine Anfrage des Parlaments veranschaulichen die Prüfer anhand von drei Fallbeispielen, dass ihnen der Zugang zu wichtigen Informationen verwehrt wurde. Bei ihrer Prüfung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus im Jahr 2016 gestaltete sich die Erlangung von Prüfungsnachweisen ausgesprochen schwierig. Im Verlauf ihrer Prüfungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Sonderbericht 2017 zum Einheitlichen Abwicklungsausschuss bestand der Ausschuss darauf, von der EZB stammende Daten aus den Unterlagen zu entfernen. Dann im Januar 2018, als die Prüfer einen Bericht über die Rolle des Krisenmanagements der EZB im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht verfassten, verweigerte die EZB erneut Zugang zu den Dokumenten, die erforderlich waren, um die Prüfungsarbeit wie ursprünglich geplant durchzuführen.

Das Schreiben der EU-Prüfer folgt auf einen Aufruf der Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die Prüfungsmandate der nationalen ORKB zu präzisieren und anzugleichen (Hyperlink). Die ORKB ersuchten die nationalen Regierungen und Parlamente mit Blick auf die derzeit laufenden Maßnahmen zur Vollendung der Bankenunion um Behebung einer Reihe von Schwachstellen, die in den Regelungen zu Rechenschaftspflicht und Prüfungen für die EU-Bankenaufsicht bestehen.

ECA Press  Mark Rogerson – Spokesperson  Uauditors eca.europa.eu