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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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EU-Kartenführerschein wird bald Pflicht

von Helmut Poppe

(21.03.2019) Die Fahrerlaubnisbehörde des Hochtaunuskreises erinnert an den Umtausch des bisherigen grauen oder rosa Führerscheins in einen neuen Kartenführerschein. Bis im Jahr 2033 muss der Umtausch vorgenommen werden. „Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte seinen Führerschein umtauschen.

Kartenführerschein - rechtzeitig besorgen, gut aufbewahren
Foto: Blende11.photo
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Dies kann jetzt schon erledigt werden, bevor die Frist näher rückt und mit einem größeren Andrang in der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen ist.“ Gerade im Ausland und innerhalb der EU werden die grauen und rosa Führerscheine zunehmend nicht mehr akzeptiert.

Der neue Kartenführerschein ist zunächst 15 Jahre gültig. Wie der Personalausweis muss er mit einem aktuellen Foto ohne weitere Prüfung erneuert werden. Alle bestehenden Berechtigungen werden ohne Änderungen übertragen. Keine erworbenen Führerscheinklassen gehen verloren. Auf Wunsch kann der alte Führerschein, der zuvor ungültig gemacht wird, zur Erinnerung ausgehändigt werden.

Um die Behörden zu entlasten wurde ein vorgezogenes Verfallsdatum eingeführt. Bisher wurde die ältere Generation im Rahmen der Neuregelung nicht dazu verpflichtet ihren Führerschein bis 2033 umzutauschen. Folgende Neuregelung wurde auf Empfehlung des Verkehrsausschusses von den Ländern ins Leben gerufen und nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.