Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 17.04.2024

Werbung
Werbung

DGB Frankfurt am Main: Langzeitarbeitslose jetzt fördern statt immer nur fordern!

von Ilse Romahn

(01.02.2019) Zur Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für den Monat Januar erklärt Philipp Jacks, Vorsitzender des DGB-verbandes Frankfurt am Main: "Um das Problem der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit in Frankfurt am Main in den Griff zu bekommen muss das Jobcenter das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, das seit dem 1.1.2019 in Kraft ist, zügig umsetzen.

Dazu müssen aber auch die Betriebe handeln. Mit den Programmen werden durch großzügige Lohnkostenzuschüsse, Weiterbildungsförderung und Coaching gute Voraussetzungen geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen und dabei das eigene Problem der Fachkräftesicherung zu lösen. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.“

Nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) stehen dem Jobcenter Frankfurt am Main in diesem Jahr gut 56,1 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zur Verfügung. Das sind ca. 10,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 

Der DGB appelliert an die Jobcenter, die Mittel zielgenau einzusetzen: „Die zusätzlichen Mittel sind zunächst nicht zweckgebunden. Sie müssen aber bei den Personen ankommen, die der Gesetzgeber dafür vorsieht und zwar nach den entsprechenden Kriterien, wie z.B. tariflicher Entlohnung und der Vermeidung von Verdrängungseffekten am Arbeitsmarkt. Eine Umschichtung in den Verwaltungskostenhaushalt der Jobcenter oder die Schaffung von prekärer Beschäftigung, z.B. 1-Euro-Jobs, darf es nicht geben. Im Örtlichen Beirat des Jobcenters werden wir  darauf genau achten“, so Jacks. 

Im Hinblick auf das demnächst bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legitimität von Sanktionen im Hartz IV-System betont der Gewerkschafter: „Bei den neuen Förderinstrumenten muss das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Wir lehnen Sanktionen ab, weil sie die verfassungsrechtliche Vorgabe verletzen, wonach ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten ist. Statt die Betroffenen immer nur zu fordern, gibt es jetzt gute Möglichkeiten, sie zu fördern.“ 

www.frankfurt-rhein-main.dgb.de