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Letzte Aktualisierung: 17.04.2024

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Deutsche Thomas Cook sagt Durchführung von Reisen bis 31.12.2019 ab

Betroffene Kunden werden schnellstmöglich informiert

von Ilse Romahn

(10.10.2019) Klärende Neuigkeiten für Kunden der Thomas Cook-Veranstalter in Deutschland: Reisen mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden.

Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv von den Veranstaltern informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin – sowie für über Thomas Cook International gebuchte Leistungen. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung die weitere Vorgehensweise geprüft. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, www.kaera-ag.de anmelden. 

„Wir bedauern sehr, dass wir diese Reisen absagen müssen, können aber deren Durchführung nicht gewährleisten“, erklärt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. „Mit dieser Entscheidung möchten wir aber auch eine größere Planungssicherheit insbesondere über die Weihnachtsfeiertage schaffen. Denn wir wissen, dass die Unklarheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Dafür bitten wir von Herzen um Entschuldigung. Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran, ab dem 01.12.2019 wieder operativ tätig zu sein und dann auch Reisen ab dem 01.01.2020 wieder anbieten zu können.“ 

Intensive Gespräche mit potentiellen Investoren
Um so schnell wie möglich eine Zukunftslösung für die deutsche Thomas Cook-Gruppe zu finden, wurde unmittelbar ein strukturierter Investorenprozess gestartet. „Die Investorengespräche sind in vollem Gang, laufen gut und machen Hoffnung. Zahlreiche strategische Investoren und Finanzinvestoren haben ihr Interesse sowohl an der gesamten deutschen Thomas Cook-Gruppe oder an einzelnen Unternehmensteilen bekundet“, sagt Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, vorläufige Insolvenzverwalterin u.a. der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH. 

Trotz der komplexen Verfahrensstruktur und der schwierigen Situation sehen alle Beteiligten durchaus Chancen für eine Zukunft des zweitgrößten deutschen Reiseveranstalters. „Als Traditionsreiseunternehmen und Pionier für Pauschalreisen kennt Thomas Cook den Markt und verfügt über ein gutes, intaktes Geschäftsmodell, das auf Nachfrage stößt und greift. Hierzu trägt die sehr erfahrene, gut ausgebildete und hoch engagierte Belegschaft maßgeblich bei“, sagt Rechtsanwalt Ottmar Hermann, vorläufiger Insolvenzverwalter der Thomas Cook Touristik GmbH. „Hinzu kommt, dass Thomas Cook über ausgezeichnete internationale Kontakte zu Leistungsträgern und bestehende Verträge mit Hotelketten, Reisebüros im gesamten Bundesgebiet und Fluggesellschaften verfügt. Das sind gute Ausgangsbedingungen und wertvolle Assets für potentielle Investoren“, ergänzt Rechtsanwalt Fabio Algari, vorläufiger Insolvenzverwalter der Thomas Cook GmbH. Alle Experten gehen davon aus, dass es auch zukünftig eine große Nachfrage nach Urlaubsreisen in die unterschiedlichsten nationalen und internationalen Destinationen geben werde, so Algari. 

Fast alle Thomas Cook-Pauschalreisenden nach verbrachtem Urlaub wieder zurück
Pauschalreisegäste der deutschen Thomas Cook Gesellschaften, die sich während der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens an ihrem Urlaubsort in verschiedensten Zielgebieten aufgehalten hatten, konnten ihren Urlaub regulär bis zum Ende fortführen. In enger Abstimmung und mit besonderer Unterstützung der Zurich Versicherung sind – bis auf einige Langzeitreisende – mittlerweile fast alle 140.000 Gäste wieder planmäßig in ihre Heimat zurückgekehrt. Damit ist eines der wichtigsten Ziele, alle Reisenden nach ihrem Urlaub aus den Urlaubsgebieten sicher wieder an ihre Ausgangsorte zurückzubringen, erreicht. Die Geschäftsleitung und die vorläufige Insolvenzverwaltung bedauern außerordentlich, dass es in den vergangenen Wochen bei Teilen der Urlauber zu Unannehmlichkeiten in den Zielgebieten gekommen war. Gleiches gilt für die Fälle, in denen Reisende ihre gebuchten Reisen aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten konnten und können. 

September-Löhne und Gehälter gezahlt
Die Löhne und Gehälter für den Monat September der rund 2.000 Thomas Cook-Beschäftigten wurden inzwischen - dank der unbürokratischen und schnellen Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit - ausgezahlt. Positiv bewertet der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Philipp Schumann die gute Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und vorläufigen Insolvenzverwaltung. „Die schnelle Zahlung der Löhne und Gehälter ist ein gutes und wichtiges Ergebnis. Trotz der schwierigen Unternehmenssituation schauen wir nach vorn. Die Belegschaft ist hoch motiviert und unterstützt die vorläufige Insolvenzverwaltung und Geschäftsführung mit großem Engagement“, so Schumann. Aktuell kümmern sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. um die unzähligen Anfragen von Kunden, Reisebüros und Hotels und sonstigen Vertragspartnern. Die Löhne und Gehälter der Thomas Cook-Beschäftigten in Deutschland sind bis Ende November 2019 durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

www.thomascook.de | Aktuelle Informationen für Kunden unter: https//thomascook.insolvenz-solution.de